Veltheim (Transkription Nr. 208)

Schulort: Veltheim
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 151-152v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Veltheim
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Veltheim. Beantwortung Einiger Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Veltheim

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine einige Gemeine: Agentschafft in dem Districke Winterthur

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezierk Gehörigen Haüßer sind alle beisammen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Stedt Winterthur eine Viertelstunde. Wülflingen. ebenso. Oringen u Seüzach. und Töß eine halbe stund,

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der Schul. gelessen. geschriben. und. auswendig gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter wird die Schulgehalten von Martinj. biß Aprill. vor. u nachmittag. im Sommer. vormittag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zum Meisten gebrauch das Neüetestament das. Neüe u. alte Gesangbüch. ||[Seite 2] der Psalter zum aus wendig lehrnen. der Klein und Grosse Catechismj. Zeügnußen Büch. Wasers Schulbüchli biß zum Nammen Büchlj Herunter

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Grösseren Schreiben von dem auswendig Gelehrnten. den Minderen Macht der Schulmeister nach ihren. fähigkeiten vorschrifften

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter sind täglich. 6. stunden zur Schul Beestimt Morgen von. 8. biß. 11 uhr. Nachmitag. von 12. biß. 3. uhr. am Sonntag. 11 bis. 12. uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

vom Examinator Convent in Zürich.

III.11.b Wie heißt er?

Salomon Freyhofer, von veltheim

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

ist. 41. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat. 6. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist b Ein jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat vor Her auf seinen güteren gearbeitet

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

jetz aber Wit Met er sich der Schull,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Diesen Winter Besuchten. 80 Kinder die Suhl.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

36. Knaben
44 Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

50
24. Knaben
26. Madchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Kein Besonderer Schulfond der Gemeind

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein jeder Haußvater bezahlt von einen Kind inder wochen. 1. ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

1793. Baute die Gemeind ein Neües Schulhauß. Wo rinn der Schulmeister mit seiner Haußhaltung wohnen kan und die Gemeind unterhält daßelbige in Guten Stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

1793. Baute die Gemeind ein Neües Schulhauß. Wo rinn der Schulmeister mit seiner Haußhaltung wohnen kan und die Gemeind unterhält daßelbige in Guten Stand.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Gelt. 6. lb. von dem Almosen Ambt von Zürich. 3. lb. von dem Armen Gut,
||[Seite 4] 3 1/2 Müt. Kernnen auß dem Ambt Tös
1/2 Müt von dem spithal Winterthur
an Holtz. So vil als ein gerechtigkeits Bürger. zur Schulbestimt.
auß Sonst keinen anderen quellen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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