Illgau (Transkription Nr. 2075)

Schulort Illgau
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: StASZ, Archiv 1, 214.003
Standort: Staatsarchiv Schwyz
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Schwyz
Agentschaft 1799: Illgau
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Illgau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Illgau (Niedere Schule, katholisch)
18.02.1799

1799, 18. februar.
Beantwortung
der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Jllgau

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

einer eignen gemeind und Agentschaft

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

im Distrikt Schweiz,

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Waldstätten.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sind die Haüser weit entfernt, und im Berg vertheilt, von drey Seiten her ist es eine Stund bis zur Kirchen, und im bezirk einer Viertelstunde liegen circa 8 Haüser, die übrigen sind nirgens beysammen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jn unser Pfarre ist kein Dorf, sondern alle Haüser sind verstreüt, nur der Pfarrhof samt des Sigersten sind bey der Kirche.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die nächste Schul ist im Mutathal bey der Kirche, von uns eine stund entfernt.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Man macht keine Klassen, sondern sezt sie wochentlich ein mal nach ihrem Verhalten.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Man lehrt teütsch geschribenes u. gedruktes lesen und deütsches schreiben

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter gehalten, meistens 18 Wochen lang.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

bestimmte Schulbücher hat man keine besondere; legt zum lernen vor deütsch geschribene Namenbüchlein, oder gedrukte von Zug, gebethbücher und dan teütsche briefe.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften macht man selbst und bestehen im A.b.c. und einigen lehrreichen Versen samt Zifferzahlen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

täglich haltet man Schuhl circa 3 stund Vormittag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Den Schullehrer bestellen die Pfarrgenossen und zwar haben sie hier Zu allen zeiten den jewiligen Pfarrherrn dieses auferlegt; versteht sich von selbst, das er noch andre Verrichtungen und Pflichten hat, und sonderbar, da er hier der Einzige beneficiat ist.

III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 2] Den Schullehrer bestellen die Pfarrgenossen und zwar haben sie hier Zu allen zeiten den jewiligen Pfarrherrn dieses auferlegt; versteht sich von selbst, das er noch andre Verrichtungen und Pflichten hat, und sonderbar, da er hier der Einzige beneficiat ist.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder giebt es zum meisten 20. Ordinaire nicht so viel

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Stiftung ist keine.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keines. die Stube des Pfarrherrn muß dienen.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keines. die Stube des Pfarrherrn muß dienen.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen ist zumal von einem Kind 3 Angster, samt einem Scheit holz; überdas empfieng der Schullehrer jährlich vom Landes Sekelmeister 4 gl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jllgau den 18 Februar. 1799.
Melch in der bitzen Pfarrer des Orts.

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