Liestal (Transkription Nr. 2067)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Liestal, 2. Klasse (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG wegen dem Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | der Name des Orts wo die Schule ist Heißt, Liestall. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Es ist eine kleine Stadt. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Es ist eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Gehört zur agentschaft Liestall. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | zu eben diesem Districte. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | und zum Canton Basel. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Hat keine zum Schul-Bezirck entfernte Häuser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Namen der Orte zum Schulbezirk keine |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | Selbensperg, Lausen, Frenckendorff Fühlinstorff, Aristorf, Brattelen Bubendorff |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | Eine 1/2, 3/3 4/4 Stunde. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Auch sind die Kinder in zwey Classen eingetheilt |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Lesen, Schreiben Rechnen, Singen, Ottografi etc: etc. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | die hiesige Schul wird Somer v Winter gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Baßler Cathechismum Hübners Biblische Historie v das Neüe Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | die Schriften thut der vicarius bey Haußvorschreiben und theilt sie darnach beym Eintritt der Schule aus |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Täglich dauert die Schule 4 Stunden. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | ||[Seite 2] Nämlich das Deputaten Amt. |
III.11.b | Wie heißt er? | Es sind derer zwey. Einer heißt Paulus Noerbel Provisor Canditatus St Ministery von Basel der ander heißt Hs Adam Pfaff ist von Liestall |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | Jst 67 Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Hat drey erwachsene Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Jst 31 Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Jst allezeit hier gewesen. war ein Handschuhmacher |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | damit er sich besser durchbringen kan, versiehet er für der Provisor das Siegrist Geschäft für 36 L. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Schulkinder besuchen dato die Schule 84. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | im Winter 50 Knaben. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | im Somer 40 Kaben. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | Nichts |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Jst nichts vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | Pover. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Hat keine Einkünfte. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | Jst weder mit Kirchen noch Armen Gut vereiniget. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld ist eingeführt daß jeder Vater von jedem Kind frohnfastentlich 4 Bazen gibt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | dessen Zustand ist gut. Es hat aber der Pfarrer von Lausen seyne Wohnung darinnen weil er vor diesem auch zugleich Schullehrer war |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | die Schulwohnung wird vom Deputaten-Amt besorgt und erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | ||[Seite 3] a Vom Deputaten Amt 25 lb. Gelt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Der Schul vicarius muß in seinem eigenen Hauß wohnen, und bekomt kein Haußzinß und Holtz wie ein andrer Bürger | |
Unterschrift | Dieses Bescheint Hs Adam Pfaff vicarius der Schule in Liestall. |