Baar (Transkription Nr. 2048)

Schulort Baar
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 39-40v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Baar
Kirchgemeinde 1799: Baar
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Baar
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Baar (Höhere Schule/Lateinschule, katholisch)
15.02.2014

Beantwortung der vom Bgr. Agent Andermatt unterm 10.ten Hornung mir zugestellten Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Baar — Ein Dorff.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeine, Pfarrey.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschaft.

I.1.dIn welchem Distrikt?

im Districkt Zug.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Waldstätten.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ausser dem Dorffe sind auf eine viertelstunde weit an 3. Orten mehrere Häüser beysamen, als in Bligenstorff, Deinickon, Jhwihl — und in Entfernung von 1/2 Stunde und mehr einzelne Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Eine in Zug, und eine Winterschule in Steinhausen,

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

beyde eine halbe Stunde von hier entfernet.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt (nach der Absicht der Stiftung) Syntax, Humanität, und Rhetorik.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie dauert jährlich vom 2ten November bis wieder Anfangs September.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eine ||[Seite 2] vollständige Grammatick in Einsidlen aufgelegt. — dann Jnstitutiones ad Eloquentiam Edition. Vindobonae wobey dann die Reden der Classischen Authoren besonders des M. T. Cicero erkläret werden.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Sie dauert wochentlich 4. Tage, und Täglich 4. Stunden

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Mein beneficium wurde immer von den hiesigen Gemeinds-Representanten, und 5. Aeltesten aus den Familien Reidhaar, Zumbach und Ohnsorg besetzet mit der vom Stifter beygesetzten Bedingniss einer Taxe von einem Kronthaler, den jeder neüerwählte Caplan jedem der Collatoren zu entrichten hat.

III.11.bWie heißt er?

Namen, Geburtsort, Alter etc. habe ich jüngst am 10. Februar beantwortet.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Meine Pflichten neben dem Lehramte sind nach dem Willen und der Absicht des Stifters — dem Seelsorger und übrigen Geistlichen Mitarbeitern alle mögliche Unterstützung in Haltung des Gottesdienstes und in verrichtung der übrigen geistlichen Arbeiten zu leisten.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

a.) ist neü, und b.) wird durch einen Gemeinds-Beamten von dem Zinns besonderer vom ||[Seite 3] Stifter dazu bestimmter Capitalien unterhalten, welche die Gemeine übernohmen, und sicher zu erhalten versprochen hat.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

a.) ist neü, und b.) wird durch einen Gemeinds-Beamten von dem Zinns besonderer vom ||[Seite 3] Stifter dazu bestimmter Capitalien unterhalten, welche die Gemeine übernohmen, und sicher zu erhalten versprochen hat.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Dieses habe ich schon mit den Worten des Stiftbriefs unterm 10. Februar 1799 beantwortet Nemmlich, daß Sie mit Einschlusse der — lauth Stiftbriefs-obligierten Messen 350. gl. erträgt, welche ich von den vom Stifter, und jetz jährlich von der Gemeine mir angewiesenen Capitalien Selbst, und zwar nach zuerst verflossenen zweyen Jahren einziehen muss

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Dieses sind die Fragen, die ich vermöge meines Amtes; in dem ich stehe, zu beantworten habe; Die Übrigen, die zu dem Felde, auf dem ich zu pflanzen und zu begiessen habe, nicht gehören, lasse ich andern hier noch existierenden — besonders dem deütschen Schullehrer über. — Denn dieses ist wohl nicht zu vergessen, daß nebst der deütschen Schule, die hier — so zu sagen — seit undenklichen Zeiten existiert, und wo der Schullehrer bey einem in ruhigern Zeiten ansehnlichen Zusamenflusse von Kindern zugleich mit dem Unterricht in Lesen, Schreiben, noch die ersten principia der lateinischen Sprache lehren musste, noch Zwey andere von einem hiesigen Bürger oder Gemeindsgenossen in der Absicht gestiftet wurden, damit die in jeder Hinsicht schwere Bürde des ersten Schullehrers ||[Seite 4] sowohl, als der übrigen Geistlichen Mitarbeiter erleichtert überall, und besonders bey der Jugend reine Moralität desto stärker eingepräget, ihr Herz mehr veredelt, ihr Verstand besser gebildet, und sie so möchten angeleitet und fähig gemacht werden, einst dem Staate in was immer für einem Berufe als nützliche Bürger Zu dienen. Eine Folge dieser Absicht des Stifters ist es, daß den gemeldten Pfründen die Pflicht aufgelegt wurde, die erstern Classen bis in die Rhetorick zu dociren, wo die Elephen nebst der Sprachkunst, noch zu andern wissenschaftlichen allgemein nützlichen Arbeiten und Uebungen angehalten werden — So daß jeder Schullehrer nebst den Pflichten, die er als Caplan mit den übrigen Geistlichen Mitarbeitern gemein hat, noch seine besondern Pflichten in Ansehung der Jugend hat.

Unterschrift

Bgr. J. Jos. Ant. Schmid Prof. et. Sacerdos Curatus der zweyten Reidhaarischen Pfrund. den 15. februar 1799.

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