Fahrwangen (Transkription Nr. 2045)

Schulort Fahrwangen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 253
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Fahrwangen
Kirchgemeinde 1799: Seengen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Fahrwangen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Fahrwangen (Niedere Schule, reformiert)

V.te Schule zu Fahrwangen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Schule zu Fahrwangen ist in der Mitte dieses, aus 529. Einwohneren bestehenden dorfs, welches eine eigene Gemeine und agentschafft ausmacht; im Kirchspiel Seengen, distrikt Lenzburg, Kanton Argau.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Fahrwangen hat keine auser dem dorf gelegene Haüser oder Höfe.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

die auf 1/4. Stund nächstgelegene Schule ist zu Meisterschwanden — 3/4. Stund dennweil, und 5/4 entfernt Seengen.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jst ganz wie bey Seengen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister wurde, auf die weise wie Seengen, von der Herrschafft Hallweil bestelt.

III.11.bWie heißt er?

der Schulmeister ist Rudolf Hochstraser, von Fahrwangen, 59. Jahr alt, verheirathet, hat 5. Kinder, und haltet 29. Jahre Schule — war stets bey Hause, bearbeitet seine Güter; und wird, als im Schreiben und Rechnen wohl erfahren, bey Theilungen, Vogts-Gmein- und anderen Rechnungen viel gebraucht. — eine andre Stelle hat er sonst nicht.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn der Schule befinden sich dermal 155. Kinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

nemlich 74. Knaben und 81. Mädchen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

die gleichen besuchen zu gesezter zeit auch die Sommerschule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner, auch kein Schulgeld.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond ist keiner, auch kein Schulgeld.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

das, der Gemeine zustehende Schulhaus, mit einer Schulstube, in welcher niemand wohnt, da der Schulmeister seine eigene wohnung hat — wird von der Gemeine in baulichem Stand erhalten; die auch das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das, der Gemeine zustehende Schulhaus, mit einer Schulstube, in welcher niemand wohnt, da der Schulmeister seine eigene wohnung hat — wird von der Gemeine in baulichem Stand erhalten; die auch das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

die besoldung des Schulmeisters ist.
von der Kirche 14 1/2 Gulden an Gelt, und 11. viertel bodenzins Kerne.
von der Gemeine 24. Gulden 40. xr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: