Hünenberg (Transkription Nr. 2042)

Schulort Hünenberg
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 45-46v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Hünenberg
Kirchgemeinde 1799: Baar
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Hünenberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hünenberg (Niedere Schule, katholisch)

fragen, vber den zustand der schulen an Jedem orth. folgent die antwortung.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

die schule ist auff dem gemeindhauß hier zu hünenberg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigne gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

agent ist alda. bürger peter dägen, Jn der kirchen gemein kaam.

I.1.dIn welchem Distrikt?

distrikt, Züg.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canto waldstäten.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

vmkreiß der Nechsten viertel stund ligen. 41. heüßer.
Jn der Zweiten 34. heüßer.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

zum ganzen schulbezirke gehören dörfer. hünenberg, Moss, S. wolfgang Threliken vnd Reymat. welche ein viertelstund Entlegen, hinder hünenberg Gießen, Mathen, strimat vnd huobrein Eine kleine halbe stund.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

||[Seite 2] von der Ersten Entfernung komen kinder. 22. von der zweiten 20.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

solche schule, ist von der schule Zu kaam, vnd deren zu Rumendiken Entfernet, eine halbe stund, von deren zu holtzhüßern, vnd Niderwil, ein kleine stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

auch werden die kinder in zwei klaß gedeilt, nemlichen knaben beysammen, vnd mägdlen auch sogleich.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der schul wird nur deütsch gelert, vom Namenbuoch an, biß beiss, vnd Canissj, vnd dane geistliche bücher, bratic, vnd andreß, samt schreiben. etc.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

wird nur 14. wochen winter zeit schul gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

schulbücher aber seind noch keine.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschrifften, werden von zerschidenen alphabeten, versen von Sitenlehren vnd sätz brief zu schreiben gemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] Es dauret die schule täglich 4. stunde, zwei stund vor, vnd zwei stund nach Mitag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bißhar ist der schulmeister von denen vorgesetzten alda, deütsch zu Lehren bestelt worden.

III.11.bWie heißt er?

heißet Carl frantz gretener,

III.11.cWo ist er her?

von hier gebürtig.

III.11.dWie alt?

seineß alters — 55. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst in deß vatters familie, hat vier kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

vnd ist schon 16. Jahr schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auch alle zeit hier geweßen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

deßen beruof vorhär, vnd Neben seinem Lehramt ist, bauren arbeit Seine verrichtung.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] Es besuochen die schule 42. kinder nemlichen 22. knaben, vnd 20. Mädchen.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

schulstiftung ist keine, weil selbe gemeindß wegen, mit 20. müntz gl. Jeden winter belont wird.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Sonst kein schulgeld Eingefüöhrt.

IV.15Schulhaus.

schulhauß ist daß gemeindhauß, Jn der driten, stube, vnd wird auch dieße schulstube, so wie daß ganze gmeind hauße, gmeindß wegen besorget, vnd in allem nöthigen vnderhalten.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

schulhauß ist daß gemeindhauß, Jn der driten, stube, vnd wird auch dieße schulstube, so wie daß ganze gmeind hauße, gmeindß wegen besorget, vnd in allem nöthigen vnderhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.

nebst obigem. hat der schullehrer keine schuldmeßige Einkunfft: vnd auch Entgegen keine außgaben.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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