Arth (Transkription Nr. 2014)

Schulort: Arth
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 81-82v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Arth
Agentschaft 1799: Arth
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Arth
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Arth (Niedere Schule, katholisch)

15.02.1799

ÜBER DIE VON DER REGIERUNG; betreffend von dem Zustand der Schule an mich eingesanten Fragen, ist deren anverlangten Beantwortung, von mir Endes bemelten wie folget:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

1. Jst
a. im Distrikt Arth
b. im Dorfe Arth
c. Gemeind und Agentschafft Arth.
d. Kanton Waldstätte gehörig.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a. Jst das Dorfe,
b. Dörflein Oberarth, ein Vierstelstund.
c. Die Häusser auf denn Gütern; Sind theils zu halbviertel-, teils zu Viertel- nur wenige zu halbstunden entlegen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Goldau ein Filial auf Arth; ein Halbe Stund.
b. Walchweilen ein Stund.
c. Jmmensee ein Filial auf Küssnacht ein Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Wird gelehret: Schreiben und Lesen, geschriebenes, und getruktes, auch im Christenthum.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Wird hier die Schul das ganze Jahr gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schullehren Sind:
a. Getrukte und geschriebene Nammen-Bücher.
b. Kanisy, und Kinderlehrbüchlein.
c. Aller Gattung landliche Schrifften.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] a. Auf jezige Art eingerichtete Anfangsgründe
b. Zur Aufklärung Geist- und leibliche Sitten.
c. Anleitung zum Rechnung und Briefe sezen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul Soll täglich drey Stunde dauren; die mehrere Kinder aber bleiben theils wegen der Arbeit, theils andern Haüsslichen Kommlichkeiten nur zwey Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Werden die Kinder nach ihrem Fleise und kenntniss in Klassen getheilet.
Wird, nebst der Ordinary Schul, die Jugend wem es beliebt, in der Musique und Rechnungkunst gelehret.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher hat die Gemeinde durch freye Waahl den Schulmeister bestellet.

III.11.b Wie heißt er?

Nammentlich Joseph Martin Ulrich.

III.11.c Wo ist er her?

Von Steinen, Distrikts Schweitz gebürtig.

III.11.d Wie alt?

67. Jahr Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

mit 7. Kindern.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

alda 25 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Und ehevor 10 Jahr in Underwalden Schulmeister.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehr-Amte ist hiessiger Schulmeister auch zum Kirchendienst bestimmet.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schule besuchen Kinder:
im Winter 60 bis 70.
im Sommer 30 bis 40.
Gemeiniglich sind die Knaben in der Anzahl etwas mehr, als die Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Die Schulpfrund Arth tragt, so wohl in gewissem als zufälligem, in allem jährlich circa Mgl. 220.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] Bemelte Einkünfte fliessen:
a. Aus dem hierzu verordnetem kleinen Gestifft.
b. von Gestifften und zufälligen Kirchen-begängnissen.
c. Auch hat ehevor der Staat wegen der Schul jährlich Mgl. 16 bezahlt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Das Schulgeld ist von jedem Kind alle Quatember ß. 15. und während dem Winter täglich ein Scheit Holz.
Werden die armen Kinder, für schon oben einbegrifenen Mgl. 20 ohnentgeltlich gelehret.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst Mittelmässig, an einigem Mangelhafft.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst ein eigene Schulstube.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Es wird aus dem Gestift unterhalten.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jn grosser Nothwendigkeit, auch von der Gemeinde. Darzu auch ein Stuk Garten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG. Wiewohl ich zu all obigen Pflichten allein bestimmet, auch nach meinem Alter (Gott sey gedankt) noch bey guten Kräften und Gedächtniss bin:
dannoch, dato zwee von meinen Söhnen (dern jeder die Sintax gelehret) mir zur genugsamen Beyhilffe habe.

Unterschrift

Mit ergebnester Empfehlung. geben in Arth den 15ten Hornung anno 1799.
Joseph Martin Ulrich Schullehrer, und Kirchen diener.

Zitierempfehlung: