Oberwil (Transkription Nr. 2010)

Schulort Oberwil
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 62-63v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Zug
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberwil (Niedere Schule, katholisch)

Fragen
Über den zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Oberwyl, ein großes Dorf in Einer weitshichtigen Gemeinde, zu dem Waldstädter Canton gehörig, ligt in dem Districte Zug.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Oberwyl, ein großes Dorf in Einer weitshichtigen Gemeinde, zu dem Waldstädter Canton gehörig, ligt in dem Districte Zug.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

haltet eine Schule: die zum Schul bezirk gehörigen häüßer sind in dem Umkreiß der Ersten Viertel stunde etwan 40 an der Zahl.
Die innerhalb des Umkreises der zweyten 4 bis 5. Die weitesten und bey einer stunde entfernten sind eben auch 4.
wie zum beyspiel die vom Horbach, deß Kellners, Des Jacob Wlters, des hausen Speck

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die aber wegen der Entfernung Zu Winters zeit wo man Schul haltet, selten ihre Kinder, so sie derselben haben, obschicken. 20 bis 30 besuchen die Schul

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die Entfernung der Benachbarten Schulen sind von 1/2 stund als nemlich die von der Stadt Zug
andere von 1 stunde und 1/2 die von Walchwyl

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Auch sind die Kinder nach ihrem Alter und nach ihrer fähigkeit in Klassen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Die Kinder werden allda in Schreiben und Lesen Unterrichtet: auch Lateinisch lesen und Rechnen. und so sie es Verlangen und begehren im Lateinischen denselben unterricht gegeben
Besonders aber und vor allem werden in derselben die Ersten Religions gründe den Kleinen; den Mittlern aber die von Gott, seinen gerichten und strafen und belohnungen unentbehrliche wahrheiten Mittgetheilt und also der erste grund in ihren hertzen gelegt selbe Zu wahren Christen, Zu guten bürgern und Zu arbeitsammen landleuthen zu bilden.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule wird aber Nur winteszeit gehalten, Nemlich vom November an bis Mitte Mertzen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es wird Zu diesem End der Kleine Catechismus Patris Canisii noch immer den Kleinen in die hände gegeben, darbey der Constanzer Catechismus Zum völligen Unterricht der Religionswahrheiten als die Nothwendigste grundregel gebraucht wird. Es solte aber derselbe um der gleichheit der lehre willen von mehrern angeschaft werden. Viele scheüen den Kosten. ||[Seite 3] darbey wird achtung genommen, daß den zöglingen keine schädlichen schriften bücher, Brochüren in ihre hände gegeben werden: auch die alte druckh und von Celtischer schreibart gedruckhte bücher werden so viel Möglich weggeschafet. Kein Sistematische Einrichtung in büchern ist in selber bis dato nicht observiert worden.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschriften mit Möglichen lehrstücken werden ihnen abgegeben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 4 Stunden
des Morgens von 9 bis 11 und Nachmittag von 1. Uhr bis 3

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schullehrer ist Ein und derselbige Geistliche, so von der Gemeinde bestellt ist und Kein anderer ist also die Schule seinem Amt anhängig gemacht

III.11.bWie heißt er?

Der heutige {ist} Franz Jos. Beng

III.11.cWo ist er her?

aus der Stadt Zug gebürtig

III.11.dWie alt?

67 Jahre Alt, und allbereits ist Er schon

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist Schullehrer allda 8 Jahre lang

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorhin lehrer der Grammatik und Rudiment in der stadt Zug 11 Jahre. ||[Seite 4] gieng Ehmals als Feld Prediger nache Neapel und Sicilien 12 Jahre war er allda: Kam nach Wien und Ungarn und ward lehrer in der Convict Zu Edenburg
Nunmehro Vikar und schuhllehrer Zu Oberwylen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat Nebst der schuhl auh die seelsorge: die Pflicht sonn und Feyertage wie auh am Freytag die Meß Zu lesen, alle sontag Christlihe lehre Zuhalten, den krancken und Sterbenden beyzustehen,

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Und Endlich 20 bis 30 Kindern in der lehre und allen obigen schul Pflichten Abzuwarten und was erhält er aus allem diesem? vernennet

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond oder Stiftung ist Keine.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

wirckliche bezahlung ist ein Scheit Holtz von jedem Kind.

IV.13.bWie stark ist er?

daß andere ungewisse steht Zu Erwarten nach dem schuljahr.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulstuben hat er ein und dieselbe mit den Kindern,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

täglich halt er in seine eigenen Stube schuhl

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Kein anders schuhlhauß ist nicht da: wohl aber ein Zimmer

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für das hauß sorgt ein jeweiliger KirchMeyer.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ein Kommen des Schul lehrers. ist nichts ausgesetzt.
Nichts an geld, Nichts an getreid, Nichts an wein, noch andere Früchten.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

B. Beng Vikar in Oberweil

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