Rothenthurm (Transkription Nr. 1976)

Schulort: Rothenthurm
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 140-141v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Einsiedeln
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rothenthurm
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Rothenthurm
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rothenthurm (Niedere Schule, katholisch)

14.02.1799

Freyheit Gleichheit.
Rothenthurn den 14ten Hornung 1799.
Beantwortung über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rothenthurn.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Rothenthurn.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Einsiedlen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Waldstätten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liege Häüser 60.
Jnnerhalb der Zweyten Viertelstunde liege Häüser 22.
Jnnerhalb der Dritten Viertelstunde liege Häüser 7.
Jnnerhalb der Vierten Viertelstunde liege Häüser 7.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dorf Rothenthurn, Biberegg und Alpmatt.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Biberegg 1/4. Stund, Alpmatt 1. Stunde.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Biberegg Keine, im Dorfe 15. a. 30. Alpmatt 10.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Zu Biberegg haltet B. Kaplan ohne Obligation Schul.

I.4.a Ihre Namen.

Biberegg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Ein Viertelstund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Deütsch Schreiben und Lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter — Von St. Gallen Tag bis Majtag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Keine.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Deütsche Vorschriften werden gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Drey Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ohne Eintheilung der Klassen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde — Durch freye Wahl.

III.11.b Wie heißt er?

Joseph Elsener.

III.11.c Wo ist er her?

Von Menzingen.

III.11.d Wie alt?

35. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist Priester.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Ein Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Weesen — Kaplan.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er ist Fruhmesser — und zur Beyhilfe des B. Pfarrers.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Circa 40.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 30. Mädchen 10.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Keine.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von den Kirchengütern. fl. 140. Freywillige Steüer von den Gemeindsgenossen fl. 60.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit Kirchengut und frejwilligen Steüer vereiniget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja, ein halben Schilling des Tags Von einem Kinde.

IV.15 Schulhaus.

Es ist eines.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein neües Haus.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Mit einer Besondern Schulstube.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Verwalter der Kirchengüter.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Geld, Getreide, Wein, Nichts. Holz für die Haushaltung.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

1/2 Sols wie oben.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Wie oben.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Zwey Länder oder Gärten.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jch bin anbey mit aller Ergebenheit und Republikanischem Gruße
B. Joseph Elsener Fruhmesser und Schullehrer allda.

Zitierempfehlung: