Rothenthurm (Transkription Nr. 1976)

Schulort Rothenthurm
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 140-141v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Einsiedeln
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rothenthurm
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Rothenthurm
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rothenthurm (Niedere Schule, katholisch)
14.02.1799

Freyheit Gleichheit.
Rothenthurn den 14ten Hornung 1799.
Beantwortung über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rothenthurn.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Rothenthurn.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikt Einsiedlen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Waldstätten.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liege Häüser 60.
Jnnerhalb der Zweyten Viertelstunde liege Häüser 22.
Jnnerhalb der Dritten Viertelstunde liege Häüser 7.
Jnnerhalb der Vierten Viertelstunde liege Häüser 7.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dorf Rothenthurn, Biberegg und Alpmatt.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Biberegg 1/4. Stund, Alpmatt 1. Stunde.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Biberegg Keine, im Dorfe 15. a. 30. Alpmatt 10.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Zu Biberegg haltet B. Kaplan ohne Obligation Schul.

I.4.aIhre Namen.

Biberegg.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Ein Viertelstund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ohne Eintheilung der Klassen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Deütsch Schreiben und Lesen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter — Von St. Gallen Tag bis Majtag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Keine.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Deütsche Vorschriften werden gemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Drey Stunde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde — Durch freye Wahl.

III.11.bWie heißt er?

Joseph Elsener.

III.11.cWo ist er her?

Von Menzingen.

III.11.dWie alt?

35. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist Priester.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Ein Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Weesen — Kaplan.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er ist Fruhmesser — und zur Beyhilfe des B. Pfarrers.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Circa 40.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 30. Mädchen 10.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Keine.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nichts.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Von den Kirchengütern. fl. 140. Freywillige Steüer von den Gemeindsgenossen fl. 60.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit Kirchengut und frejwilligen Steüer vereiniget.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja, ein halben Schilling des Tags Von einem Kinde.

IV.15Schulhaus.

Es ist eines.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein neües Haus.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Mit einer Besondern Schulstube.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Verwalter der Kirchengüter.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Geld, Getreide, Wein, Nichts. Holz für die Haushaltung.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?

1/2 Sols wie oben.

IV.16.B.cStiftungen?

Nichts.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Wie oben.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Zwey Länder oder Gärten.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jch bin anbey mit aller Ergebenheit und Republikanischem Gruße
B. Joseph Elsener Fruhmesser und Schullehrer allda.

Zitierempfehlung: