Oberstammheim (Transkription Nr. 197)
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- Oberstammheim (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN über den Zustand der SCHULE ZU OBERSTAMMHEIM.
| I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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| I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Name des Schulortes heißt Oberstammheim. |
| I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Jst ein Fleken. |
| I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Ober- u: Unter-Stammheim sind zwo große Dorfschaften. |
| I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Kirchengemeine ist Stammheim: Zwo Agentschaften, Ober- u: Unter-Stammheim. |
| I.1.d | In welchem Distrikt? | Gehört zum Distrikte Bänken, |
| I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | im Kanton Zürich. |
| I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen alle Häuser von Ober- u: Unterstammheim, auch das, einige Minuten weit vom Fleken entfernte, Haus St. Anna. Jnnerhalb des Umkreises der zweyten Viertelstunde liegt die Furthmülle. Jnnerhalb der dritten Viertelstunde liegt der Hof Aeppelhausen. |
| I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Die Namen der zum Schulbezirke gehörigen Höfe sind, (außer den beyden Dorfschaften Ober- u: Unter-Stammheim) das Haus zu St. Anna, die Furtmülle u: Äppelhausen; von welchen drey leztgenannten Orten Dato noch keine Kinder zur Schule kommen. |
| I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | Die Kinder aus den, dem Schulhause am nähesten gelegenen Häusern von Unterstammheim haben etwa eine 1/2 Viertelstunde, u: aus den entlegnern eine Viertelstunde bis zur Schule. |
| I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Wie viele Kinder von Unterstammheim zur Schule kommen, wird unter Numero 12. lit. a.) gemeldet. |
| I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
| I.4.a | Ihre Namen. | Waltelingen, Guntelingen, Nußbaumen, Yrschhausen, Weilen in der Pfarre Neunforrn, und Schlattingen. |
| I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | Waltelingen, Guntelingen u: Nußbaumen sind jedes 1/2 Stunde, Yrschhausen u: Weilen 3/4 Stunden, u: Schlattingen eine ganze Stunde von der Stammer-Schule entfernt. |
| II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Die Kinder sind in keine besondre Klaßen eingetheilt; doch sagen die Kinder meistens nach der Folge ihrer Schulbücher auf; die, so im Testamente lesen, lesen gemeinschaftlich. |
| II. Unterricht. | ||
| II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Jn der Schule wird das Buchstabiren, Lesen gedrukter und geschriebener Schrifte, die Kalligraphie und Orthographie, das Choralgesang, die 4. Rechnungsspezies, auch einiger Religions-Unterricht gelehrt. |
| II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schule wird im Winter Vor- u: Nachmittags von Martini bis zu Ende des Märzmonats, u: im Sommer, vom Maytage bis zum Herbste an jedem Vormittage gehalten. |
| II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | ||[Seite 2] Eingeführte Schulbücher sind die gewöhnliche Zürcherische Namenbüchlein, der kleine u: große Zürcherische Katechismus, das Zeugnißbuch, der Psalter, das Testament und das waserische Bischofzeller Schulbüchlein. |
| II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Der Vorschriften sind mancherley: Zuerst werden den Anfängern die kleinern, nachher die größern Buchstaben nach ihren Grundzügen vorgeschrieben; nachher Zusammenschriften, kleinere u: größere, enthaltend kurze Klugheitsregeln, Sittenlehren, biblische u: Religions-Geschichte, Muster von verschiedenen Aufsäzen, Briefen, Hausrechnungen pp. Jedes Kind schreibt über jedes mal eine andere Vorschrift ab; auch werden mit den ältesten Schülern u: Schülerinnen Übungen im Auswendigschreiben vorgenohmen. |
| II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Schule dauert täglich 6. Stunden: Vormittags 3. und Nachmittags 3 Stunden. |
| III. Personal-Verhältnisse. | ||
| III.11 | Schullehrer. | |
| III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | ist ein jeweiliger Helfer, der bisher von dem Abte zu St. Gallen aus dem, ihm von Seithe Zürich gegebenen, dreyervorschlag erwählt worden. |
| III.11.b | Wie heißt er? | der dißmalige heißt Hs. Heinrich Nägeli; |
| III.11.c | Wo ist er her? | ist von Zürich u: |
| III.11.d | Wie alt? | 60 Jahre alt; |
| III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Hat eine Gattin u: eine Tochter, u: ist nun |
| III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | 11 Jahre lang Helfer. |
| III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Zuvor war er evangelischer Pfarrer zu Basadingen. |
| III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Neben den Schulgeschäften hat er auch Prediger- u: Katecheten-Geschäfte zu Unterstammheim, Nußbaumen, Yrschhausen u: Waltalingen. |
| III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Gegenwärtig besuchen die hiesige Schule überhaupt 212 Kinder: |
| III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Jm Winter, Knaben von Oberstammheim 56. |
| III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Jm Sommer sehr ungleich, 60-80. mehr und minder, je nachdem Geschäfte u: Witterung eintreffen. |
| IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
| IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
| IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ||[Seite 3] Schulfond ist kein anderer, als das Kaplaneygut, woraus der Helfer besoldet wird. |
| IV.13.b | Wie stark ist er? | |
| IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
| IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
| IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld ist auch keines. |
| IV.15 | Schulhaus. | Das Schulhaus bewohnt der Helfer u: ist |
| IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | in einem brauchbaren Zustande. |
| IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Unten im Hause befindet sich eine große besondere Schulstube. |
| IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
| IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Das Wohnhaus hat die Kaplaney St. Anna im baulichen Stande zuerhalten. |
| IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
| IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | An Geld fl. 64. xr. 36. |
| IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | Die Quellen, aus welchen dieß Einkommen herfließt, sind einige der Kaplaney zustehende Lehenhöfe. |
| IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
| IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
| IV.16.B.c | Stiftungen? | |
| IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
| IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
| IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
| IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
| IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
| Bemerkungen | ||
| Schlussbemerkungen des Schreibers | 1. Anmerkung: Was von diesen Einkünften dem Helfer als Religionslehrer, u: was ihm als Schullehrer zukomme, ist ihm unbewußt. So viel ihm bekannt ist, waren beyde Stellen immer mit einandern vereiniget. | |
| Unterschrift | ||
