Altdorf (Transkription Nr. 1953)
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- Altdorf (Höhere Schule/Lateinschule, Normalschule, Knabenschule, katholisch)
Antwort
über den Zustand der Schule.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Die Schule ist zu Altdorf |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | einem Flecken, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | einer eignen Gemeine, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Kirchengemeine Altdorf unter dem Agenten Rechberg. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | im Distrikte Altdorf |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | zum Kanton Waldstädten gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Die Entfernung der äussersten zum Schulbezirke gehörigen Häuser vom Schulhause ist eine Viertelstund. Jn diesem Schulbezirke werden samt Einschluß der dazu gehörigen Häuser N. 288 Häuser gezählet. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Die Häuser bey S. Josephs Capelle, auf dem Schächengrund, in der Vorstadt, bey der Zweyercapelle, auf der Schießhütte, im Nosbade. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | ||[Seite 2] Eine Viertelstund. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Eines von der Schießhütte; aber von den andern Orten keines. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | Die auf eine Stunde im Umkreise entfernten Schulen sind |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | Die Entfernung der Schule zu Bürgeln, Schattdorf und Seedorf vom Schulorte Altdorf mag gleich seyn nemlich eine halbe Stunde; Aber zu Attinghausen und Flielen 3/4 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Die Kinder sind in Klassen getheilet. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Jn der Schule wird gelehrt Lesen, Schreiben, Rechnen, die Anfangsgründe der lateinischen und deutschen Sprache und der Katechismus. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schule wird im Winter und Sommer gehalten vom 21ten Weinmonats bis auf den ||[Seite 3] 8ten Herbstmonats. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Die Namen- und Lesebüchgen nach Anleitung der Normalschule in S. Urban. Anfangsgründe der lateinischen und deutschen Sprachkunst zu Solothurn, und der kleine Katechismus von Pater Nivard Crauer Subprior in S. Urban |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Die Vorschriften werden jedem Knaben einzeln gegeben nach den Mustern der Normalschule in S. Urban. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Schule dauert täglich 4 Stund, das ist, zwo Stund vor Mittag und zwo nach Mittag. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Die Gemeine Altdorf hat bisher den Schulmeister erwählet durch die Mehrheit der Händeaufhebung. |
III.11.b | Wie heißt er? | Jost, Anton Muheim |
III.11.c | Wo ist er her? | ||[Seite 4] gebürtig aus dem Flecken Altdorf, |
III.11.d | Wie alt? | ein Mann von 31 Jahren |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | ledigen Standes, |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Schullehrer seit dem 29ten Herbstmonats im Jahre 1797 |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | vorher in Meyen im Distrikte Ursern Kaplan |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | habe nebst dem Lehramte die Pflicht das Choralgesang in der Pfarrkirche vorzusingen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Zwanzig Kinder besuchen die Schule |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | im Winter und |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ist vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | gl. 216: 31 |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | aus den Kirchen |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | ||[Seite 5] mit dem Kirchengut vereinigt; Doch nicht mit dem Armengut. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld ist eingeführt. Jedes Kind bezahlt einen Gulden für jede der zwoen Winterfronfasten und für jede der Sommerfronfasten schilling 20. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | ist alt und baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Jn diesem sind drey Schulstuben. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | Jch erhalte keinen Hauszins. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Für dieses Schulhaus und dessen baulichen Stand sorget die Obrigkeit. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | An Geld gl. 50 |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | von der Obrigkeit. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | An Zinsposten, wofür 9 für 10 bezahlt wird, von der Pfarrkirche gl. 118: 5. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | ||[Seite 6] Von der Kirche, das untere hl. Kirch genannt, gl. 48: 3 26. Sonst nichts. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift | Jost, Anton Muheim Schullehrer im Flecken Altdorf. |