Schöfflisdorf (Transkription Nr. 190)

Schulort Schöfflisdorf
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 128-130v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Schöfflisdorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Schöfflisdorf
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schöflistorf.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Er ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Er macht eine eigene Bürger Gemeine aus.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der Schöflistorfer.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Bülach.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Haüser liegen alle innerhalb des Umkreises von 3, 4, Minuten.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

||[Seite 2] Schöflistorf allein.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Oberweningen; Dachslern; Niederweningen; Regensperg; Dielstorf; Sünikon; Niedersteinmauer; Obersteinmauer; Neerach; Stadel, Bachs; Waldhausen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Oberweningen 1/8. Stunde; Dachslern; 3/8, Niederweningen 3/4. Regensperg; 1/2. Dielstorf; 3/4. Sünikon 3/8. Niedersteinmauer 1/2. Obersteinmauer; 3/4. Neerach 1. Stadel, 1. Bachs, 1. Waldhausen, 1.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

1. Jn die der Lesenden im Testament; 2. Jn der Zeügnuß. 3. der Buchstabierenden.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, auch werden die Kinder zum auswendig lernen einicher Gebeter, Lieder, Psalmen, Sprüchen des Catechismus, des Fragstükli angehalten; auch singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 3] Jm Winter wird sie 20, Wochen lang alle Werktage gehalten. Jm Sommer 2, Tage in der Woche.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli; Lehrmeister; Zeügnuß, Psalmbuch; Testament; das waserische Schulbüchli.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Ehedeße schriebe der Schulmeister den Anfängern in ihrer Schrift vor, nachher machte er ihnen eine Vorschrift in einem eignen Format. Jzt sind die Schreibenden ihnen selbst überlaßen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

3, Stunden vor und 3, Stunden Nachmittag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 4] Das Examinator-Collegium in Zürich, nach vorher gegangner Prüfung der Pretendenten

III.11.bWie heißt er?

Rudolf Meyer.

III.11.cWo ist er her?

von Schöflistorf.

III.11.dWie alt?

48, Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau und 5, Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

sint dem May des vorigen Jahres.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er kam nie von Haus, hat ein wenig Feld, das er mit einem andern baut.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er baut sein Feld, und ist Vorsinger.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 5] 39.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 18.
Magdchen? 21.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Von beyden nur wenig; mehr oder weniger, je nach der Witterung.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für jedes Kind werden für die Winterschul wöchentlich 2. ß. bezahlt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstube. Jm Pfarrhause.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Kirchengut.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 6] An Geld, so viel die Anzahl der Kinder zu 2 ß. abwirft.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

fl. 55, 20. ß. in Allem.

IV.16.B.bSchulgeldern?

Die Wochen Groschen von 39 Kinder in 20, Wochen fl. 39.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

27 lb. für die Haltung der Sommerschul ¢615¢¢ 6 lb. wegen der Sommerrepetierschul. ¢/615¢¢

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Hier muß die Bemerkung gemacht werden, daß der irrige Wahn, alles Alte müße abgeschaft werden, ohne Rüksicht ob man etwa beßers dafür aufzustellen wüßte hier einen Schulmeister gebahr, der wenigstens einmal nicht schreiben kann, weßwegen der Agent die Fragen mir zur Beantwortung brachte.

Unterschrift

Pfarer Fehr.

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