Gräslikon (Transkription Nr. 173)

Schulort Gräslikon
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 55-56
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799: Buch am Irchel
Kirchgemeinde 1799: Berg am Irchel
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Berg am Irchel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gräslikon (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung Der Fragen über den Zustand Der Schule zu Gräßliken.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

daß Schulort nent sich Gräßliken.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist Ein dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zur Gemeinde, und Agent Schafft Buch.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirch Gemeind Berg.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zum distrikt Andelfingen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jm Canton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die zum Schul Bezirk gehörigen Häußer Ligen Bey Ein Ander: sonst Keine.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

a. Berg ist 1/2. Stund. Entfernt.
b. Flaach. 1/2. Stund. Entfernt.
c. Folken. 1/2. Stund. Entfernt.
d. Buch. 1/2. Stund Entfernt.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kinder sind in drey Klaßen getheilt.
a. b. c. Schüler. — Buchstabier Schüler — Leße Schüler

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] a. b. c. Buchstabieren — Leßen. — Schreiben singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule wird im Winter gehalten von Martini Bis Osteren.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen Büchlj — Lehrmeister — Zeügnußen psalmen Buch — Testament — Waßers Schul Büchlj

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vor Schrifften werden vom Schulmeister gemacht

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule wird Morgens von 8. Bis 11. Uhr. a. Noch mit Tags von 1. Bis. 3. Uhr. gehalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister ward von dem Ehmahligen Examinator Konvent in Zürich Erwählt.

III.11.bWie heißt er?

Rudolff Krammer.

III.11.cWo ist er her?

Von Gräßliken.

III.11.dWie alt?

Jst alt 60. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 2. Knaben.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

30. Jahr Schulmeister.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war stets zu Hauß und ein Land Bauer.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebend seinem Lehr Beruff arbeitet er auf seinem Güter gewerb.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schulkinder. sind 20. Bis 25. Nemlich

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter 10. Knaben.
10. Töchteren. ohngefehr.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Kein absönderlicher Schulfund.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

seine ein künffte Fließen vom Ehmahligen Amt Töß ,und dem Kirchen Gut zu Berg u von Der gemeinde Gräßliken.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist von jedem Kind 1. ß. 3. Hlr. Wochentlich des Winters.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schul Hauß. ist Keins.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der Schulmeister Halt aus ermanglung Einer Schulstuben, in seiner Eignen Schule

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schulmeister Halt aus ermanglung Einer Schulstuben, in seiner Eignen Schule

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Kernen. 2. mt. Winterthuer Mäß. 1. mt vom Ehmahligen Amt Töß. — 1. mt. von den Bürgeren 2. Vrtl. Rogen auch von den Bürgeren zu graßliken.
Schulgeld.
b. 25. lb. von 20. Schüleren, wochentlich 1/2 Bazen von jedem Kind Für ungefehr 20. wochen. Winter Schulzeit. c. 6. lb. Für Haltung der Sommer Schull.
31. lb. Jn Summa an gelt.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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