Gräslikon (Transkription Nr. 173)

Schulort: Gräslikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 55-56
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799: Buch am Irchel
Kirchgemeinde 1799: Berg am Irchel
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Berg am Irchel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gräslikon (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung Der Fragen über den Zustand Der Schule zu Gräßliken.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

daß Schulort nent sich Gräßliken.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist Ein dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zur Gemeinde, und Agent Schafft Buch.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirch Gemeind Berg.

I.1.d In welchem Distrikt?

zum distrikt Andelfingen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die zum Schul Bezirk gehörigen Häußer Ligen Bey Ein Ander: sonst Keine.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Berg ist 1/2. Stund. Entfernt.
b. Flaach. 1/2. Stund. Entfernt.
c. Folken. 1/2. Stund. Entfernt.
d. Buch. 1/2. Stund Entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] a. b. c. Buchstabieren — Leßen. — Schreiben singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule wird im Winter gehalten von Martini Bis Osteren.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen Büchlj — Lehrmeister — Zeügnußen psalmen Buch — Testament — Waßers Schul Büchlj

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vor Schrifften werden vom Schulmeister gemacht

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule wird Morgens von 8. Bis 11. Uhr. a. Noch mit Tags von 1. Bis. 3. Uhr. gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kinder sind in drey Klaßen getheilt.
a. b. c. Schüler. — Buchstabier Schüler — Leße Schüler

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister ward von dem Ehmahligen Examinator Konvent in Zürich Erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Rudolff Krammer.

III.11.c Wo ist er her?

Von Gräßliken.

III.11.d Wie alt?

Jst alt 60. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 2. Knaben.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

30. Jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war stets zu Hauß und ein Land Bauer.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebend seinem Lehr Beruff arbeitet er auf seinem Güter gewerb.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schulkinder. sind 20. Bis 25. Nemlich

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter 10. Knaben.
10. Töchteren. ohngefehr.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Kein absönderlicher Schulfund.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

seine ein künffte Fließen vom Ehmahligen Amt Töß ,und dem Kirchen Gut zu Berg u von Der gemeinde Gräßliken.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist von jedem Kind 1. ß. 3. Hlr. Wochentlich des Winters.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schul Hauß. ist Keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der Schulmeister Halt aus ermanglung Einer Schulstuben, in seiner Eignen Schule

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schulmeister Halt aus ermanglung Einer Schulstuben, in seiner Eignen Schule

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Kernen. 2. mt. Winterthuer Mäß. 1. mt vom Ehmahligen Amt Töß. — 1. mt. von den Bürgeren 2. Vrtl. Rogen auch von den Bürgeren zu graßliken.
Schulgeld.
b. 25. lb. von 20. Schüleren, wochentlich 1/2 Bazen von jedem Kind Für ungefehr 20. wochen. Winter Schulzeit. c. 6. lb. Für Haltung der Sommer Schull.
31. lb. Jn Summa an gelt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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