Bachs (Transkription Nr. 172)

Schulort Bachs
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 126-127
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bachs
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bachs
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
20.02.1799

BEANTWORTUNGEN DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU BACHS.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

BACHS.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

DORF.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

BACHS.

I.1.dIn welchem Distrikt?

BÜLACH.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

ZÜRICH.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

innerhalb des Umkreises der nächsten viertelstunde liegen 45. Haüser.
innerhalb des Umkreises der zweyten die Höfe 5. Haüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

BACHS 45. Haüser.
Mulflen. 4. Haüser.
Hodleten. 1. Haüser.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfernung vom Schulorte bis auf den Hof Mulflen, ist 1/4. Stund. Kinder kommen daher. 6.
Auf den Hof Hodleten 1/4. Stund, Kinder daher. 2.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

WALDHAUSEN im Canton BADEN
so hier Kirchgenößig. WEYACH, WINDLACH, STADEL, NERACH, OBERSTEINMAUR. NIDERSTEINMAUR. SÜNIKEN. SCHÖFLISTORF. OBERWENNINGEN.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Waldhausen 3/4. Stund. Weyach 1. Stund. Windlach 3/4. Stadel 1/2. Nerach 3/4. Obersteinmaur 3/4. Nidersteinmaur 1. Suniken 1. Schöflistorf 1. Oberwenningen 1. Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen etc.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

zum Theil.
von Martini-Tag an bis gegen dem Ende des Merzmonats, etwann 17. bis 18. Wochen. Jm Sommer, in der Wochen 2. mal; Heüet, Ernd, und Herbst ausgenommen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Zum buchstabieren und Lesen; Fragstüklein und Lehrmstr. Zeügnußbuch, Psalmenbuch, neüe Testament, Grundsäze der Christlichen Religion, biblische Geschichten, und Kinderbibel. Zum auswendig lehrnen; Lehrmeister oder Catechismus, Psalter, Waserbüchli, Zieglerisches Catechismus Gesang.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wechselweise.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund. Vormittag 3. und Nachmittag 3.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Convent in Zürich.
Durch das Examen.

III.11.bWie heißt er?

Heinrich Schüz,

III.11.cWo ist er her?

von Bachs.

III.11.dWie alt?

52. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Wie viel Kinder? 2.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

32. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Wo jezt noch am gleichen Ort.
Landbau und Gütergewerb.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Vorsingen in der Kirche. Verwalter und Pfleger des Kirchenguts. Secretaer bey der Municipalitaet

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 30.
Mädchen? 28.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 20.
Mädchen? 20. wird schlecht besucht.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Nichts dergleichen.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Ja.
Jn der Wochen für ein Kind. 2. ß. Wird bezalt, für die bemittleten von den Eltern. Für die Armen, bisanhin aus dem Kirchengut Obersteinmaur.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Keins.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja.
Jm Pfarrhaus.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, Getreide 0, Wein 0, Holz U.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

0

IV.16.B.bSchulgeldern?

Jst oben gmelt, nach anzahl der Kindern.

IV.16.B.cStiftungen?

0

IV.16.B.dGemeindekassen?

Holz, was man zur Schulstube braucht.

IV.16.B.eKirchengütern?

Aus dem Kirchengut Obersteinmaur, bis anhin für Arme, nach anzahl der Kindern im Winter. 4. fl. 4. ß. alljährlich.
Aus dem Kirchen- und Armengut Bachs. 9 fl. 20. ß.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

0

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG. Für die, in jeder Wochen 2. mal halteten, Sommerschul; ¢1529¢¢ Nebst einer, an jedem Sonntag durch das Jahr, und im Winter jede Wochen 1/2. Tag halteten RepedierSchule: Jst kein Schulgeld auf die Kinder verlegt; sonder der Schulmstr. muß solche Mühe um das oben angesezte Geld, so zusamen 13 fl. 24. ß. ausmacht, verrichten. Wol viel Mühe, aber wenig Einkommen. ¢/1529¢¢

Unterschrift

BACHS den 20. Febr. 1799. Schulmstr. Heinr. Schüz.

Zitierempfehlung: