Arboldswil (Transkription Nr. 1705)

Schulort Arboldswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 186-187v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Waldenburg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Ziefen
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Arboldswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Arboldswil (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799

Beantwortung dieser Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Arbotschwyl.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Weiler.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Zyfen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Wallenburg.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Basel.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sie sind alle in dem Bezirk deß Weilers ein geschlosen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

* Titterten Entfernung. 1/4 Stund.
Reigoltschwyl. Entfernung. 1. Stund.
Zyfen. Entfernung. 1/2. Stund.
Liedertschwyl. Entfernung. 1 Stund. **

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein, aber in besonderer Ordnung.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter.
Sommer Schul. von Ostern bis Martinj,
Winter Schul. von Martinj bis Osteren.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Baßler Nachtmahlbüchlein Testament, und Hübners Historie

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Kinder werden in der Schule behalten bis sie fertig lesen und schreiben können.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] 2 Stund. vormitag und 2 Stund. Nachmitag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Daß deputatenamt auf ein Vorschreiben des Pfarrers.

III.11.bWie heißt er?

Jacob Rudy.

III.11.cWo ist er her?

Von Arbotschwyl.

III.11.dWie alt?

70. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

5. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

9. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn seinem Wohnort.
Bandweber.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

36. bis 40. Kinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 18.
Mädchen 22.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12.
Mädchen 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jm Winter von einem Kind in der Wochen 1 ß. und im Sommer. von einem Kind, in der Wochen 1/2 ß.

IV.15Schulhaus.

||[Seite 3] Jst keines der Schulmeister hat eine Stube in seinem Hause Zur Schule eingerichtet. worfür ihm jährlich 8 Francken HaußZinß von der Gemeind bezalt wird. Vnd muß es selber im Stand erhalten

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Getreide und Wein Nichts Holtz genug Zur erwermung der Schulstube, auß der Natinoal Waldung.
30. Francken welche auß der Staats Casse herflosen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint, Jacob Rudy SchullLehrer in Arbotschwyl. Jm Kanton Basel. den 15ten Hornig. 1799.

Zitierempfehlung: