Dietlikon (Transkription Nr. 170)
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- Dietlikon (Niedere Schule, reformiert)
Fragen und Antworten. Über den Zustand der Schulen, an jedem Orte.
NB: Dieses sind die Fragen, über den Zustand Der Schule zu Dietlickon. Samt den Beantwortungen derselbigen. Von Schulmeister Hs. Jacob Hinen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | ||[Seite 2] Dietlickon. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Ja es ist eine eigene Gemeind. zu welcher die Gemeine Rieden gehört u. Die Rietmülli. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | zu keiner, weil es ein eigne ist. zur Agentschaft Dietlickon. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | zum Distrikte Baßerstorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | zum Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Alle (Nemlich 32. Haüser) Ligen jnner halb des Umkreißes {Liegen} von einer Viertel Stund. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Die Riedtmülli. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | Eine Halbe viertel Stund. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Ein Knabe. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | 8 Schulen. |
I.4.a | Ihre Namen. | Rieden, Wallißellen, Opfikon Kloten, Baßerstorf, Wangen, Dübendorf, u. Schwamendingen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | von Dietlikon gen Rieden. 1/4. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Ja. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | ||[Seite 3] Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Sint. 1797. Somer. u. Winter. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Namenbüchli, Lehrmeister, Zeügnuß, Neües Gesangbuch, Testament und Wasers Schulbüchli. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Sie werden von dem Schul-Lehrer selbst geschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | 6. Stund. 3. Vor und 3. Nachmittag. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Die Examinatioren Beyder Ständen. Auf vorschlag des Pfarers und der Vorgesezten. Durch Examinierung. |
III.11.b | Wie heißt er? | Hs. Jacob Hinen. |
III.11.c | Wo ist er her? | Von Dietlickon. |
III.11.d | Wie alt? | ||[Seite 4] 42. Jahre alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Ja. Fünfe. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | 23. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Bey seinen Elteren zu Hause. Eigentlich keinen absonderlichen Beruf. Sonder er stuhnde noch unter der Aufsicht seiner Elteren. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Ja. noch einige wenige Verrichtungen. Das Vorsingen, in der Kirchen, Sontäglichen und Wöchentlichen Nacht-Sing-Übungs-Stunden. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Jm Winter. 55. bis. 60. Kinder. Jm Sommer. 45. bis. 50. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | 28. Knaben. 32. Mädchen. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | 22. Knaben. 28. Mädchen. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |[Seite 5] Nein. Nichts. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | Nichts |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Nichts. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | Nein. Nichts. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Ja. Ein Wochentliches. 1. ß. 3. hlr. von einem Kinde. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Ein Schulhaus. Deßen Zustand ist Baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Eine Schulstube, und eine kleine Stuben vor den Schulmeister, aber nicht Wohnbar gemacht. Jm Schulhaus. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | Von diesem ist nichts Bekant, und noch nie der Fahl gewesen. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Die Gemeinde selbsten. Aus ihren Kirchen-Guth werden die Baukosten Bezahlt. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | ||[Seite 6] a. an Geld. Jährliche Besoldung ? 53. lb. Compitenz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | Aus dem Kirchen guth Obmanamt und SchulFond von Zürich. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | Von Loblichem Obmanamt in Zürich? 2. Mütt Kernen |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | 65. bis 70. lb. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | Nichts. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | 53. lb. Compitenz. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | Nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | 8. lb. Aus dem Schul-Fond von Zürich. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | NB. Vor den Somer Alltägliche Schul zuhalten, ward angenohmen worden, von jedem Kind per Wochen. a. 2. ß. Schullohn zubezahlen. Betragt ohngfahr. 80. Bis 90. lb. | |
Unterschrift |