Guttannen (Transkription Nr. 1675)

Schulort: Guttannen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 305-305v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hasliberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Guttannen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Guttannen (Niedere Schule, reformiert)

Bericht über die Schule zu Guthanen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Schule ist in Guthanen selbst

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

yst im {dorff} Guthannen selbst ist ein dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine Gemeinde vor sich

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirch Gemeind Haßle im Grund

I.1.d In welchem Distrikt?

districkt oberhaßle

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanthon Oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

das dorff Ligt nache bey ein andren — dazu gehört

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ein einzler Hooff — under der Hooffluh genant — eine halbe Stunde entfehrnt — alda sind 3 Schul Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die Nächste Schul ist im Boden eine Starke HalbStund weit — im Winter ist {öfters} biß dahin der Wäg unwandel bahr außert der selben auf zweyStunden wegs keine

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird Singen Läßen und aus wendig Lehrnen getriben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulen werden im Winter gewöhnlich von Martini biß ostren gehalten per Tag 5 Stund

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Neüwe Testament die Psalmen davids und der Heydel bärgische Chatechismus

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

sonst keine als obige

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jst Schon genält

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja sey sint in 3 Claßen abgetheilt als 1tes zum buchstabieren. zweitens zum Läßen und dritens, zum Singen und aus wendig Lehrnen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

biß her war der Schulmeister von den Vorgesezten und Pfareren Geordnet

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Melchior Nägeli

III.11.c Wo ist er her?

von Guthanen

III.11.d Wie alt?

ein und vierzig Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

drey Knaben

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

nur diß Jahr aus mangel einem andren

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hier im Land und ist zu vor Kirch Meyer in dieser Gemeinde gewäßen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nichts als den Land bauw

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schul Kinder die die Schulen besuchen sint im Winter Knaben 25 und Mädchen auch 25 thud 50

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer wan der Pfarer im andren Thal Predigt wird hier auch Sontag Schul Gehalten und wird die Schul ohngefahr von so vil Kindren besucht als im winter von beyden Geschlächtren

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Die Ganze Landschafft Oberhaßle hat einen Gemeinschafftlichen Schulsekel — wie Starck woher kan von hier aus nicht bestimt werden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Gäld wird keines entrichtet

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schul haus ist noch Guth im Stand aber nicht zur Wohnung eines Schul Lehrers — der Muß in seinem einigen Hauß Wohnen ohne etwas dar von zu beziehen — die Gemeind erhaltet das Schul haus

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. aus dem angezeigten Schul sekel 7 kr. 15 bz.
b. von der Gemeind Guth der Landschafft 1 kr. 15 bz.
c. von der Gemeind Guthanen 3 kr.
d. von einem Capital das die Ehmalige Regierung der Gemeind aus anlas eines Erlegten Bären zu handen der Schul geschenckt 2 kr.
[Summa ] 14 kr. 5 bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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