Reigoldswil (Transkription Nr. 1668)

Schulort Reigoldswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 182-183v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Waldenburg
Agentschaft 1799: Reigoldswil
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Reigoldswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Reigoldswil (Niedere Schule, reformiert)

Antworten auf die Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Regoldswil.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat ihren eigenen Agenten.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zum Districkt Waldenburg.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Basel.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde ligen 102. Haüser Jnnerhalb der 2ten. 12. nemlich Die Höfe, die zum Schulbezircke gehören:
Marchmaten 1/4 Stunde.
Jm Grien 1/4 Stunde.
Jn Seileren 1/4 Stunde.
Auf der Holden eine kleine 1/2 Stunde.
Diese höfe haben entweder keine oder schon erwachsene kinder.
Auf Zapfholderen 1/2 Stunde.
Auf Bärstbärg 1/2 Stunde.
Jn der Eich 1/4 Stunde.
Jn Ürstelen 1/4 Stunde.
Jn Gorisen 1/4 Stunde. Jn Bütschen 1/2 Stunde
Auf hinderhucken 1/4 Stunde. 1 Kind.
Ziegelhüten 1/4 Stunde. 2 Kinder.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die benachbarten Schuhlen sind entfernet:
Arbotschwil 1. Stunde.
Titterten 3/4 Stunde.
Lauwil. 1/2 Stunde.
Bretzwil. 1. Stunde.
Zifen. 1. Stunde.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in verschiedene Klassen eingeteilt in solche, die das. A. B. C. lernen. die buchstabieren Die anfangen zu Lesen, und die, welche fertig lesen, außwendig lehrnen und schreiben.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren. Lesen. Schreiben. Singen, und der Katechismus sambt Liederen und gebeten aus wendig gelehrnet.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Es wird Winter- und Sommer schuhle gehalten. Die Winterschuhle fängt an, so Bald die herbstweide zu Ende ist (denn die Kinder werden zum viehhüten gebraucht) und währet ungefehr 1/2 Jahr, Bis die Feldarbeiten angehen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingefürt
Das. A B C buch,
Der Katechismus,
Das neüe Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schuhlmeister schreibet den Kinderen vor, oder sie Schreiben etwas ab.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich von Morgen 8 bis 11. gemeiniglich biß. 12 Uhr Nach mittag der anzahl der Der Schuhl{kinder} Nach Mitag von. 1. biß 3. Uhr auch länger.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißher hat der B. Pfarrer wegenn einem Schuldienst Der ledig war, die so sich darumb Meldeten, Examiniert; den so er für den tüchtigsten gehalten Dem Lo. Depputaten amte vor geschlagen, welches jhn als dann Mehrenteils angenommen hat.

III.11.bWie heißt er?

Der Schulmeister zu Reigetschwil Heißt Johanns Bürgy.

III.11.cWo ist er her?

Jst aus diesem Ort.

III.11.dWie alt?

Alt 71 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat. 3. Söhne und 3. Töchtern, welche alle verheirahtet sind.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] Jst seit 1752 Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorhär ein Baur.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ausser der Schulen mit Welcher auch das Sigeristen ampt vereiniget ist, Hat er keine andere Verrichtungen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt besuchen zwischen. 80. bis. 95. Kinder Die Schule

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 40-50.
Mädchen. 35-45.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Kaum die halben.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schulfond vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit dem Armengute ist kein Schulfond vereinigt, wohl aber, wann man das, was der Schulmeister aus dem Kirchengute empfängt, für einen Schulfond rechnen wollte.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist eins eingeführt, nemlich für die sommerschuhle. 2. Rapen, und für die Winterschule 6. Rappen, wochentlich von jedem Kinde.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhauß ist alt und nicht im besten stande.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Hat eine Schulstube, die aber für die anzahl der Kinder nicht gereümig genug ist:

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Da das schulgebeüde der gemeind gehört, so muß Sie für die Underhaltung desselben Sorgen.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das einkommen des Schulmeisters bestund in Gelt. 11 lb. jährlich.
Schullohn nach Anzahl der Kinder.
3. Vrzeln Korn
Holz. 2. Klafteren und 200 Wellen, so ihm die Gemein unentgeltlich lifert:

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 4] Die 3 Vierzel Korn von der dem Kirchengut. Zugehörigen Bodenzinsen.

IV.16.B.bSchulgeldern?

An Schulgelteren nach Anzahl der Schulkinder

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Aus Dem Kirchen gute, wie angemerkt, 3. Vierzel Korn: in Gelt 11 lb. — und was aus dem KirchenGute für arme Schulkinder bezahlt wird, Welches sich, da Fronfastenlich. 5. ß., allso Jährlich. 1 lb. — für Jedes arme Schulkind bezahlt wird: 10 Jahre durch ein ander gerechnet Jährlich auf 31 lb. 10 ß. belauft.
Von den nicht armen Schulkinderen mag er jährlich beziehen zwischen. 35. biß 40. lb.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Vom SchullLehrer in Reigetschwil
Bescheine ich Johanes Bürgy Schullehrer in Reigoldswil

Zitierempfehlung: