Oberweningen (Transkription Nr. 166)

Schulort Oberweningen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 116-119
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799: Oberweningen
Kirchgemeinde 1799: Schöfflisdorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Oberweningen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen. über den Zustand der Schulen an Jedem Orte:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober Weningen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Er macht eine eigene Bürger gemeine aus

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Schöflistorfer Agent Schafft; — Ober Weningen

I.1.dIn welchem Distrikt?

||[Seite 2] Bülach

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Haüßer Liegen; all jnnerhalb des umKreyses von 3/4 Minuten

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Klupf: und Watweill

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

5 Minuten ist der: Kllupf Entfernt von seinem Schul Orte, und Wat Weil 3/4 Stund von seinem Schull Orte

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die anzahl der Schull Kinder auß dem Klupf; Ant: 4: Kinder

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Dachs Leren: Nieder Weningen Schöflistorf; Sünikon, Regensperg; diellstorf; Nidersteinmur Ober stein mauer; Nerach, Stadel Bachs; Wald Hausen

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

||[Seite 3] Dachs Leren 1/8 Stunde; Nider Weningen 1/2 Stunde, Schöflistorf; 1/8 Stunde; Sünikon 1/2 Stunde; dielstorf 1 stund; Regensperg 1/2 stund; Nider steinmauer 1/2 St: Obersteinmauer 1 stund: Nerach 1 St: Stadel 1 St Bachs dito: Waldhaußen dito

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 4] Jn die der Lesenden; im Testament, der Lesenden in der Zeügnus, und die der Buchstabierenden

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren; Lesen, Schreiben, auch Werden die Kinder Zum außwendig Lernen einicher Gebäter; Lieder; Psalmmen Sprüche des Catechismus, des Fragstüklins angehalten

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter Wird die Schule 20 Wochen gehalten; Jm Sommer 2 Tage in der Wochen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchlein, Lehrmeister Zeügnuß, Psalmen Buch, Testament, daß Waßerische Schul Büchlj

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schull meister, Schreibt sy und Zeigt jhnnen; die ananfangs; gründe

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

3 Stunden vor: Und 3 stunden Nachmitag;

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examinator: Collegium nach vorher gegangener Prüfung der Predentanten

III.11.bWie heißt er?

Martin Surber

III.11.cWo ist er her?

von Ober Weningen

III.11.dWie alt?

58 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau und ein Sohn; und Sohns Frau; und 2 Sohns Söhns

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

38 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er Bearbeitete Seine Güter

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keinne

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

42.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 20:
Magdichen? 22.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 8
Magdichen 12
Jm Somer 2 Tag in der Wochen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 5] Es ist eine Freyschull gestiftet von einem Ehmahligen Bürger All Hier

IV.13.bWie stark ist er?

500 fl: ist daß Gemeind gut Kommen aus dem gemeind gut

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Ja

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wirt samet Hafft ein gezogen
B: aus Welchen Quällen
aus dem Gemeindgut Winter Schull Lohn Jahrlich 37. lb:
B: auß dem Kirchen Gut Wird Winter Schul Lohn Bezahlt 46 lb:

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schull Haus ist Keins

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Er mus es in seinen Eigenen stuben Halten ist Unter Obigem Sum Begriffen

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Holz Genug
Führ vorstehende Sommer Schull Lohn 24 lb. An geld
¢242¢¢ Führ Sommer Repedier Schull 6 lb. an Lohn ¢/242¢¢
und Führ Samstag nach mit Tag Hat er 3 lb. 12 ß.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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