Falcheren (Transkription Nr. 1655)

Schulort: Falcheren
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 293-294
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hasliberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Schattenhalb
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Falcheren (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ist. Falcheren.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

mit Lugem, und Jsetwald eine Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch Gemeind, Haßlen im Wyßland,

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Oberhaßlen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

im Bezirk einer Viertelstund Ligen 12. Haüßer
der zweiten 5. Haüßer
der driten 3. Haüßer
der Vierten 3. Haüßer

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

im bezirk einer Viertelstund. ist
Falcheren, und Komen Von daßelbst. 20 Kinder
ab Lugen. ein Halbe stund 8 Kinder
ab Jsetwald 3/4 Stund 0. Kinder
aus der Seyli 1. Stund 5 kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Willigen 1/2 Stund
Geißholz 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] anfängern, anleitung im Buchstabieren im Läßen, und auswendig Lehrung des Heydelbergischen Catechißmus, und Pfarrer Gantings Unterweysungs-Buch. Zum Singen, Lobwaßers Psallmen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter Von Martini, bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neütestament.
Hübners Kinder bibel.
Heydelbergesche Catechißmus
Pfr. Gantings Unterweisungs-Buch. Lobwaßers Psallmen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 4. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

sind in 3. Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bestelt. hat selbigen. der Pfarrer, und ehmahlige Oberkeitliche Ampts Man,

III.11.b Wie heißt er?

Hans Rath

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

ist 70 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ein weib, und 3. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] ist 4. Jahr Schul lehrer geweßen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

weiters nichts als Land arbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

besuchen im Winter die Schule
Knaben 19
Mädchen 16.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Christian Tiller Vergabet kr. 100. übrigs aus dem Schulsekel

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

ein altes Baufälliges gebäue, welches im Waßer gus Anno 1797. ist Stark mit grien besezt worden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 8. kr. 15. bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus dem Schulsekel 3 kr. 15. bz.
Von der Peürt. as aus bemelter Schulstiftung 5. kr.
Summa 8. kr. 15. bz.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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