Willigen (Transkription Nr. 1644)

Schulort: Willigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 286-287v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Meiringen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Schattenhalb
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Willigen (Niedere Schule, reformiert)

28.02.1799

beantwortung

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Willigen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dörflein

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine Eygene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu Meyringen

I.1.d In welchem Distrikt?

Oberhaßle

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

innerhalb der nästen 1/4 Stund sind 20. Heüßer im Umkreise der zweyten 1/4 stund sind 13 Heüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

keine

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

benachbahrte Schüllen auf eine Stunde im Umkreiße sind 5.

I.4.a Ihre Namen.

Mayringen, Grund, Goldern, Reüti, Falchern

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

die erste 1/4 die zweyte 1/2 die übrigen drey eine ganze Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

buchstabieren, Leßen, singen, Auswändig, Lehren

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im winter von Martiny bis zu Ostern

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bibel, Psalmenbuch und der Heydelberger

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

nach Erkantnuß des Schulmeisters werden außLegungen gemacht, und Catikisiert

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

fünf Stund ohngefähr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, in drey Claßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

{diese bestelt} der Pfahrer samt den Vorgesezten des Kirchspils der Schulle

III.11.b Wie heißt er?

Ulrich Boßle

III.11.c Wo ist er her?

von oberhaßle Gemeind willigen

III.11.d Wie alt?

von Anno 1768 gebohren

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist Verheyratet doch keine Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

7 Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auf dem Felde gearbeitet

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

nichts als seine Haußgeschäfte {werden} morgens und Abends {durch ihn} verrichtet

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

bey 44 Kindern besuchen die Schulle

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben sind 26 und Mächten 18.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im somer des Gleichen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] etwas wehniges

IV.13.b Wie stark ist er?

dieses ist mir unbekannt

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von fürschidenen Quellen här

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dieses ist mir unbekant

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist ein Landschaftliche Schulsekel

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Hiesige Schulhaus ist schlecht und baufällig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld kr. 13 bz. 15

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

auss fürschidenen zusamen gelesen
aus dem Landschaftlichen schulsekel kr. 3 bz. 15
aus dem Land sekel kr. 2
von Gemeind sekel kr. 4 bz. 12 xr. 2
kr. 10 bz. 2 xr. 2
das übrige wird von den Lehr Kindern zu samen geschosen

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

bescheint zu willigen den 28ten Febri 1799. Ulrich Boßle schulmstr.

Zitierempfehlung: