Berg am Irchel (Transkription Nr. 164)

Schulort Berg am Irchel
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 51-52v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799: Berg am Irchel
Kirchgemeinde 1799: Berg am Irchel
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Berg am Irchel
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
16.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU BERG AM JRCHEL. Eingegeben — den 16.ten Hornung 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

das Schulort nent sich Berg Am Jrchel.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht eine Bürger Gemeinde aus.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

die Kirch gemeine Trägt den Namme des Schulorts. und hat eine Eigne Agent Schafft.

I.1.dIn welchem Distrikt?

gehört in distrikt Andelfingen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jn Canton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Zum Schul Bezirk gehörigen Häußer Ligen alle im Umkreiß 1/4. stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jn diesen Schulbezirk gehören, neben dem dorff Berg daß Schloß u. die Müllj Eigenthal, auch der Hoff Schollenberg.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eigenthal ist vom Schulort, 1/4. Stund — und gleichfalls so der Hoff Schollen Berg entfernt.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Eigenthal kommen, zwey — u. Von Schollenberg 3. Kinder in die Schule.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

||[Seite 2] a. Flaach ist 1/4. Stund von Berg.
Gräßliken 2/4. Stund.
c. Folken — 3/4. Stund.
d. Buch 1. Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kinder sind in drey Klaßen ge Theilt. a. b. c. Schüler, Buchstabier-Schüler, Leße-Schüler.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

a. b. c. — Buchstabieren — Leßen — Schreiben — Rechnen singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul wird im Winter, gehalten Von Martini Bis Osteren

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen Büchlj — Lehrmeister — Zeügnußen Psalmen buch Testament — Wasers Schulbüchli

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vor Schrifften werden Vom Schulmeister Gemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule wird Morgens Von 8. Bis 11. Uhr. u. Nachmittags von 1. Bis 3. Uhr gehalten

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister ward Von dem Ehmahligen Examinater Konvent in Zürich Erwehlt.

III.11.bWie heißt er?

Hs Conrad Vaterlaus.

III.11.cWo ist er her?

Von Berg am Jrchel.

III.11.dWie alt?

Jst alt. 68. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 8. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

42. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er war stets zu Hauße, u. ein Land Bauer.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seinem Lehr beruff arbeitet er auf seinem Gütergewerb.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Schulkinder sind 55. Welche die Schul im Winter a. Besuchen, Nemlich: 26. Knaben. 29. Töchteren.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Kein absönderlicher Schulfond.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

seine einkünffte Fließen vom Amt Embrach, und dem Kirchen Gut Zu Berg.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist von jedem Kind 1. ß. Wochentlich des Winters

IV.15Schulhaus.

Schulhauß ist vorhanden; aber nur zum Schulhalten; und nicht zur Wohnung des Schulmeisters.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jm Jahr 1786. Neü erbauen.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind Muß selbiges im stand er Halten, und dasselbe mit Holz Besorgen, so vil man Braucht.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Kernen 2 1/2. Müt. Winterthurer Mäß
Nämlich 1. Mt. Vom Ehmahligen Amt Embrach.
1 1/2 Mt Von der Kirchen Berg.
auch 1/2 Mt. Haber, eben daher.
Geld lb. 8. 10. ß. Für Haltung der Sommer Schul.
¢3529¢¢ lb. 8. Für die Sontags Schul. ¢/3529¢¢
lb. 55. Von 55. Schüleren, wochentlich 1. ß. Von jedem Kind
Für Ungefehr 20. wochen Winter Schulzeit. Wird von der Kirchen Bezalt.
||[Seite 4] Ferner.
¢2455¢¢ 10 lb. ungefehr Neben verdienst, von einer privat NachtSchul. Kertzen werden von der Kirchen bezalt. ¢/2455¢¢
81. lb. 10. ß. Summariumm Jm Gantzen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Kernen 2 1/2. Müt. Winterthurer Mäß
Nämlich 1. Mt. Vom Ehmahligen Amt Embrach.
1 1/2 Mt Von der Kirchen Berg.
auch 1/2 Mt. Haber, eben daher.
Geld lb. 8. 10. ß. Für Haltung der Sommer Schul.
¢3529¢¢ lb. 8. Für die Sontags Schul. ¢/3529¢¢
lb. 55. Von 55. Schüleren, wochentlich 1. ß. Von jedem Kind
Für Ungefehr 20. wochen Winter Schulzeit. Wird von der Kirchen Bezalt.
||[Seite 4] Ferner.
¢2455¢¢ 10 lb. ungefehr Neben verdienst, von einer privat NachtSchul. Kertzen werden von der Kirchen bezalt. ¢/2455¢¢
81. lb. 10. ß. Summariumm Jm Gantzen.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung: Laut vorstehendem Verzeichniß hat der Schulmeister zu Berg, ein Einkommen von Ungefehr, 50. fl. — durch VerBindung aber des Meßmerdiensts mit dem Schuldienst gewint er noch eine Verbeßerung, gleichfalls Von Ungefehr, 50. fl. — dieser Meßmer dienst aber War bis her nur zufällig mit dem Schuldienst verbunden, zumal jenner ein Lehen des Schloßes Berg zu allen Zeiten gewesen ist, u. also der Schulmeister nur auf den Fall seine Ordentliche Besoldung Findet, wann Von gesezlicher Stelle ver Fügt würde daß Beyde Stellen, Schul- u. Meßmer-dienst, unzertrent Beysammen bleiben sollen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: