Gelterkinden (Transkription Nr. 1635)

Schulort Gelterkinden
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 196-197v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Gelterkinden
Agentschaft 1799: Gelterkinden
Kirchgemeinde 1799: Gelterkinden
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Gelterkinden
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gelterkinden (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799

Beantwortung, über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gelterkinden

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeind

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der dasigen Kirch gemeind und Agentschaft

I.1.dIn welchem Distrikt?

Es ist das Haupt ort des Distrits daselbst

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Basel gehorig

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

bis auf eine Viertelstunde befinden sich. 10. Häuser, ungefehr alle in der gleichen Entfernung,
1. Die Weis Mühly,
2. Kienberg, von dar kommen 3 Kinder in die Schul
3. Rötten
4. Tafelen
5. Asp
6. Lätten
7. Erndhalden
8. Bläiche, von dar komen. 2. Kinder in die Schul
9. Sigmes von dar komt. 1. Kind in die Schul
10. Rospel

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Erstlich bis auf eine Halbestund sind,
1. Ormalingen, Rickenbach, und Böckten
Auf eine Stund sind.
Rottenfluh, Hemmiken, Bus, Wintersingen, Sissach, Runeberg, und Wenslingen

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie ist nicht in Klassen abgetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren und Lesen, Schreiben und Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Eingeführte Bücher sind folgende,
1. A. B. C. 2 Nachtmahl Büchlein und Kinderfründ 3. Testament und Biblische Historien

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Der Schulmeister schreibt den Kinderen vor, in Schriften die sie mit bringen, und haben sonst keine Vorschriften

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret des Tags 6. Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist von der Gemeind durchs Meehr Erwählt,

III.11.bWie heißt er?

Er Heißt, Adam Wirtz

III.11.cWo ist er her?

Er ist ein Bürger aus der Gemeind

III.11.dWie alt?

Ungefehr. 24 1/2. Jahr Alt

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist geheürahtet, hat noch keine Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist. 2. Jahr Schullehrer

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist vorher allezeit zu Haus gewesen und feld Arbeit verichtet

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat yetzt sonst keine Verrichtungen als dem Schul und Sigerist Dienst abzuwarten

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 40.
Mädchen. 35.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 18.
Mädchen. 12.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schulfond noch Schulstiftung vorhanden u. Seine Einkünfte fliesen vom Löblichen Deputaten Amt und Schullohn von einen Kind des Tags. 1. Rapen

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelter sind keine

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist kein Schul Hauß, der Lehrer hat in seinem Hauß {Schul} und wird ihm nichts dagegen bezalt wird nur in. 1. Stube Schul gehalten

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkomen ist von Löblichen Deputaten Amt
an geld. 11 lb. 10 ß.
an Korn. 1 Vrtzl. 6 Viertl.
Aus anderen Quellen hat Er nichts zu beziehen, als von der Gemeind 4. Wägen Holz zum Haus

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheindt. Joh. Adam Wirtz Schullehrer in Gelterkinden
Den 22.ten Hornungs 1799.

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