Gelterkinden (Transkription Nr. 1635)
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- Gelterkinden (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799
Beantwortung, über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Gelterkinden |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigne Gemeind |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Der dasigen Kirch gemeind und Agentschaft |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Es ist das Haupt ort des Distrits daselbst |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Canton Basel gehorig |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
bis auf eine Viertelstunde befinden sich. 10. Häuser, ungefehr alle in der gleichen Entfernung, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Erstlich bis auf eine Halbestund sind, |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren und Lesen, Schreiben und Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird Sommer und Winter gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Eingeführte Bücher sind folgende, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Der Schulmeister schreibt den Kinderen vor, in Schriften die sie mit bringen, und haben sonst keine Vorschriften |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul dauret des Tags 6. Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie ist nicht in Klassen abgetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer ist von der Gemeind durchs Meehr Erwählt, |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er Heißt, Adam Wirtz |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist ein Bürger aus der Gemeind |
III.11.d | Wie alt? |
Ungefehr. 24 1/2. Jahr Alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er ist geheürahtet, hat noch keine Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist. 2. Jahr Schullehrer |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist vorher allezeit zu Haus gewesen und feld Arbeit verichtet |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er hat yetzt sonst keine Verrichtungen als dem Schul und Sigerist Dienst abzuwarten |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben. 40. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben. 18. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist kein Schulfond noch Schulstiftung vorhanden u. Seine Einkünfte fliesen vom Löblichen Deputaten Amt und Schullohn von einen Kind des Tags. 1. Rapen |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgelter sind keine |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist kein Schul Hauß, der Lehrer hat in seinem Hauß {Schul} und wird ihm nichts dagegen bezalt wird nur in. 1. Stube Schul gehalten |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkomen ist von Löblichen Deputaten Amt |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheindt. Joh. Adam Wirtz Schullehrer in Gelterkinden |