Emmetten (Transkription Nr. 1633)

Schulort Emmetten
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 16-17v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Stans
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Emmetten
Ort/Herrschaft 1750: Nidwalden
Kanton 2015: Nidwalden
Gemeinde 2015: Emmetten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Emmetten (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule in der Gemeinde Emmetten.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Emetten auf einem Stunde hohen berge

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Weiler

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

bildet eine eigne Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und selbst bestehende Kirchengemeine

I.1.dIn welchem Distrikt?

in dem Distrikte Stans

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kantons Waldstätte.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Man schneidet sie in zween Theile. Jn dem Umkreise Des ersten Theils liegen 43 Häußer; in jenem des zweyten Theils liegen 45 Häußer — dern einige nicht mit Kindern, oder nicht mit Schulfähigen Kindern bevölkert sind. Weil der Schulort in der Mitte steht: so kann man die gerade Zahl annehmen, daß jeder Umkreis eine Viertelstunde von der Schule entfernt ist.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Der bezirk von 43 Häußern nenne ich den östlichen, jenen von 45 Häußern den westlichen Kreis.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

der östliche ist von dem Schulorte eine Viertelstunde und der westliche eben so weit entfernt.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Anzahl der Schulkinder aus Dem östlichen 27. und aus dem westlichen Umkreise 17.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

beyde Schulkreise im Durchschnitte sind entfernet
a gen Osten unmittelbar von der Schule Seelisberg Districts Altdorf
gen Westen auf gleiche Weise von der Schule beggenried Districts Stans

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

von Seelisberg 1 1/2 Stund — von beggenried 1 Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine andere als in die buchstabier, und Lese-Klasse getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehret Lesen — Schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird allzeit im Winter vom Jäner bis Ostern gehalten

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bestimmte Schulbücher sind keine eingeführt. Einige lehren in dem Normalbüchgen von St. Urban; andere in geschriebene Papieren.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Weil keine gesetzlichen Vorschriften vorhanden seynd: so sind die bestehenden veränderlich, und richten sich nach den unüberwindlichen Vorurtheilen derjenigen, die den Schulmeister bezahlen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich fünf Stunde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.

Schullehrer haben wir keinen bestimten; man beschreibt jährlich einen solchen, der sich durch anständige Aufführung, durch die Probe seiner Kenntnisse im lesen und Schreiben empfiehlt.

III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein solcher Schulmeister wird der Gemeinde vorgeschlagen, und durch die Mehrheit der Stimmen bestellt, die Schule für einen Winter um übereingekomnen Lohn zu halten.

III.11.bWie heißt er?

der wirklich angestellte nennet sich Joh. Anton in der Gand.

III.11.cWo ist er her?

Von Altdorf, Distrikts gleichen Namens.

III.11.dWie alt?

alt 24 Jahre

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

weltlichen und ledigen Stands.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

öfentlicher Schulmstr allhier das erste mal

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher hielt er sich in seinem väterlichen Hause auf. Both sich die Gelegenheit an: so hielt er privat Schule; gieng sie ab, so theilte er knechtliche Verrichtungen mit seinem Vater.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem gegenwärtigen Lehramte hat er keine andere Verrichtungen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder überhaupt 44 besuchen die Schule

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

diesen Winter Knaben 23
Mägdchen 21

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer kann keine Schule statt haben, weil mehrere Kinder in den Alpen, die andern theils zu häuslichen Geschäften nothwendig, theils einen Schulmstr zu halten nicht vermögen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] ist keine vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist diejenige Summa, die man dem Schulmeister verspricht, welche sodann auf die Schulkinder nach Proportion der Schulbesuchungen vertheilt wird.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keines vorhanden

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist eine Schulstube in dem Pfarrhofe.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die Schulstube besorgt die Gemeindskassa.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des itzigen Schullehrers besteht in Geld, laut mit dem Schullehrer gemachten Vertrags für 12 gegenwärtige Winterwochen gulden 40

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

die Quelle, aus welche diese Summa enthebt wird

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

aus dem willkührlichen beytrage eines lebenden Gutthäters gulden 10, und im Falle die Verwaltungs kammer von Schwiz lasst abfolgen, was unsre vormalige Oberkeit an die Schule gegeben, gulden 9.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

aus dem Kirchengut für die armen Schulkinder der Antheil Schullohn, so sie betrift.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

die Hausväter: jeder zahlt seinen gebührenden Antheil, bis die Suma gulden 40 gegleichet wird.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Der Schulmeister hat in andern Jahren bald 50, bald 60, bald 70, bald 100 Gulden gekostet. welche Sumen den Vätern als die Schule allzu beschwerlich gemacht, weil die Anzahl der Schulkinder sehr gering war.

Unterschrift

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