Dätwil (Transkription Nr. 161)

Schulort Dätwil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 47-48v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Andelfingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Adlikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Dätwil (Niedere Schule, reformiert)
16.02.1799

Beantwortung: Dätwyl den 16.ten Hornung. 1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Gesamt

Dätwyl, ist ein dorff, Eine eigne Gmeind Gehört in die Kirch Gmeind Andelfingen, Zu dem Distrikt Andelfingen.
Zum Kanton Zürich. Teüffenau, Eine Viertelstund von hie, nur ein Hauß, auch ein Kind, Jn der Schulle wird Gelehrt, Rechnen Schreiben und gschriben Lesen, und Singen. Die Schulle wird Winter, von Martini biß auß gang deß Mertzen gehalten, Schulbücher sind eingführt, die Alphebeth, Lehrmeister Testament und noch andere Bücher, Vorschrifften auß dem Neüen Testament,. Die Schulle Dauret Täglich. 5. Stund, Der Schullmeister bestellt, von den Examinathoren von Zürich. Nammens Leonhard Gachnang von Dätwyl, Allters. 28. Jahr, 4. Kinder. Schullmeister. 9. Jahr Täglich in der Schull. 20. Kinder. 12. Knaben. 8. Töchtern, im Sommer in der Wochen. 1. halben Tag Die Grossen und Kleinen. 3. Stund
||[Seite 2] Schuller Lohn zu beziehen. Ein Mütt Kernen beziehen, auß dem Amt Winterthur, vor daß Jahr. 1798. noch nicht bezogen, 5. Vierling Kernen von den burgern, die im Feld fahren zu beziehen vor daß Jahr. 98. noch nicht bezogen. von jedem Thauner ein Batzen bezogen: Schullfond, von dem Chorherr Tobler von Zürich. 5 fl. bezogen. Von jedem Kind 1 ß. inder Wochen. und ein Scheidt Die Gmeind besorget nichts weder Tisch und Stühl. Die Schull ist ins Schullmeisters hauß, Hauß Zins keinne. Was noch besorgen ist, muß der Schullmeister besorgen:

Unterschrift

||[Seite 3] Gruß und Gewüssenhafftigkeit.

Zitierempfehlung: