Böckten (Transkription Nr. 1588)
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- Böckten (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortuntg ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Beckten. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | es ist eine eigne Gemeine und Agentschafft. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Kirchengemeine Sißach. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Distrikte; Gelterkinden. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Kanton; Basel. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | in unsere Schule gehören keine anderen Dorfschafften. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Das a. b. c. aus dem Nachtmalbüchlein, oder Cattekiesmuß, zu gewiesen Zeiten werden Psalmen so wie auch Bachoffische und Schmidli Lieder gesungen, Auch Biblische Sprüche aufgegeben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | die Schulen werden Sommers und Winters gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Absonderlich keine, als die oben angeführten. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Aus der Vorschrifft Roschi. Bern. werden die Kinder gelehrt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | 6. stund, 3. Vor und 3 Nachmittag. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Die ganze Gemeine hat den Schulmeister bestelt. |
III.11.b | Wie heißt er? | Johannes Lacher. |
III.11.c | Wo ist er her? | von Hausen aus dem Margräfischen Oberamt Röthelen |
III.11.d | Wie alt? | 39. Jhr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | er ist ledigen Standes. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | ein Jahr ist er bey uns Schulmeister. 8. Jahr im Canton Bern, folglich 9. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | er treibt sonst keinen Beruf. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | auch keine anderen Verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | es sind Laut Taufbuch 55. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben 26. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | ||[Seite 2] Schulfond; keine; auch ist keine vorhanden. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld ist kein andes eingeführt, wer Kinder in die Schule schickt, Zahlt Wochentlich Pr. 6. raben auch Pr. Kind einen Tag zu essen. |
IV.15 | Schulhaus. | Schulhaus kein eigenes es ist eine Stube, von deren die jenigen die Kinder in die Schule schicken Jährlich ein Ldr: zahlen müßen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Schulhaus kein eigenes es ist eine Stube, von deren die jenigen die Kinder in die Schule schicken Jährlich ein Ldr: zahlen müßen. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | BEMERKUNGEN. | |
Unterschrift |