Böckten (Transkription Nr. 1588)

Schulort: Böckten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 203-204v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Gelterkinden
Agentschaft 1799: Böckten
Kirchgemeinde 1799: Sissach
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Böckten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Böckten (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

Beantwortuntg ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Beckten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine eigne Gemeine und Agentschafft.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchengemeine Sißach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte; Gelterkinden.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton; Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

in unsere Schule gehören keine anderen Dorfschafften.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Das a. b. c. aus dem Nachtmalbüchlein, oder Cattekiesmuß, zu gewiesen Zeiten werden Psalmen so wie auch Bachoffische und Schmidli Lieder gesungen, Auch Biblische Sprüche aufgegeben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulen werden Sommers und Winters gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Absonderlich keine, als die oben angeführten.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Aus der Vorschrifft Roschi. Bern. werden die Kinder gelehrt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. stund, 3. Vor und 3 Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die ganze Gemeine hat den Schulmeister bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Lacher.

III.11.c Wo ist er her?

von Hausen aus dem Margräfischen Oberamt Röthelen

III.11.d Wie alt?

39. Jhr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

er ist ledigen Standes.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ein Jahr ist er bey uns Schulmeister. 8. Jahr im Canton Bern, folglich 9. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er treibt sonst keinen Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

auch keine anderen Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

es sind Laut Taufbuch 55. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 26.
Mädchen 29. Sommer und Winter.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 2] Schulfond; keine; auch ist keine vorhanden.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist kein andes eingeführt, wer Kinder in die Schule schickt, Zahlt Wochentlich Pr. 6. raben auch Pr. Kind einen Tag zu essen.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus kein eigenes es ist eine Stube, von deren die jenigen die Kinder in die Schule schicken Jährlich ein Ldr: zahlen müßen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus kein eigenes es ist eine Stube, von deren die jenigen die Kinder in die Schule schicken Jährlich ein Ldr: zahlen müßen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

BEMERKUNGEN.
Schon unter der Alten Regierung wurde eine Schule in Sißach für die ganze Kirchgemeine Gestifftet, nemlich für 6. Dorfschafften, und dieselbige wurde von einem Baßler-Burger besetzt, auch seyn einkommen fließt vom Staat auch hat Jhme eine jede Gemeine 1. Claffter Holz geben müßen, und pr. Kind alle Fronfasten 3. bz. Aber Leider Gotterbarm, wie können so viele Kinder in einer Schule gelehrt werden, wo nur ein Schulmeister ist, und demselbigen noch nichts daran gelegen ist, wenn Er nur Alljährlich seine Compitäntz beziehen kan und wie kan es möglich seyn die Kinder eine halbe Stunde weit in die Schule zu schicken, bey Winters Zeit ist es zu Kalt, und Frostig, am Sommer die Straßen böß und Kattig in Summa ist es nicht möglich, das auf solche Art die Kinder etwas lehren können, Aber auch die Alte Regierung hat es nicht gewolt; das wir viel wissen sollen, auch die meisten Pfarrheren wahr wenig daran gelegen können die Kinder etwas oder nichts, wie wir den Beweiß genugsam davon haben. Dann es braucht Jahr und Tag, ob die Kinder ||[Seite 3] Nur einmal das a. b. c. gelernt haben, Jetz aber hat es eine andere Außicht, seit einem Jahr haben die Kinder viel gelehrnet, im Buchstabieren; im Lessen; Schreiben; Rechnungen; und Singen; jetz erwachen die GeistesGaben unseren Kindern; nur Schade das wir keinen Schulfond haben, und keine Gemein-Gütter und es ist Unumgänglich nöthig das wir zu einer so großen Anzahl Kinder einen eigenen Schulmeister haben; Sofern unsere Kinder zu Rechtschaffenen Dugendhafften und Sittlichen Menschen müßen Gebildet werden; Dann was ist ein ungelehrtes Volck? das weder Gott noch Christenthum und Religion, und Sittlichkeit kent — und diese erkentniß zu wahrer Tugent und Religion Christenthum, und Sittlichkeit muß schon in der Frühen Jugend den Kinderen in das Hertz geprägt werden; und durch bestäntiges Lehren und Ermahnen von seiten des Schulmeisters; und von seiten der Ellteren nebst dem Seegen Gottes können die Kinder zu Rechtschaffenen Pflanzen, und dem Geistlichen und Weltlichen Weinberge gebildet werden; und gerade eben zu dieser Zeit, wo die Allerheiligsten Menschen Rechte wieder ans hällLiecht gekommen sind; wo man nicht mehr Class und aller Burgerlichen Fortheile beraubt, wenn einer Kenntniße aufs höchste zum Contors bedienten gebracht jetz aber kan derjenige der Kenntniße besitzt dem Vatterland und sich selbst ein Nützlicher Mann werden.

Unterschrift

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