Lauterbrunnen (Transkription Nr. 1587)

Schulort: Lauterbrunnen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 260-260v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Interlaken
Agentschaft 1799: Lauterbrunnen
Kirchgemeinde 1799: Lauterbrunnen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lauterbrunnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lauterbrunnen-Grund (Niedere Schule, reformiert)

08.03.1799

Fragen über den zustand Beanttworttung der Selben

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Grund

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein fläcken zwischen zweien fliennen Wand die heiser zerstreüt und schier keins bey dem andren ist.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Sey gehertt in die thaschafft Lautter brunnen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

lautter brunnen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Yntter Lacken.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

da daß schul haus ohn gefer in Der mitte im grund ist So haben die endfernesten zweü viertel stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Eß hatt schier ein iedes haus einnen besondren nammen die zal der kindren von iedem haus ist ungewis will Sey all yarlich ab oder zu nämmen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die nächst ist die schul auf wengen in lautter brunen ist aber eine stund bärgauf und im Wintter Wägen schnee und eisch Sehr schlächter Wäg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Läßen schriben Singen auch ettwaß in der Religion under richttet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ya. Von martini an biß den. 25ten merz

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

der heidel bärgischi Catichismus Psalmen wäden aussen gelert kinder bibli und die g. heilige schri

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

von 8 u 9 uhr des morgens bis 3. oder 4 uhr des nach mittags nach dem die tage lang {sind}

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein yewiliger herr Pfahrer mit bejhilf der vor gesetzten ein yeder ward vom Pfahrer im läsen bustabiren Singen etc. Exsameniert und auf guttfinden bestättigett.

III.11.b Wie heißt er?

Yohanneß abbühl aus Lauter brunnen im grund.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

ohn gefer 30. Yahr allt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ietz gegen Wättig noch nicht.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2. Yahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

am gleichen ohrt namlich im grund Sein beruff ist usert der schul fäld arbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

yetz im Wintter nicht.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] ohn gefehr 40. 50. bis 60. und nach dem die zeit und das Wätter ist. 25. bis 30. und mädchen ohn gefer auch So fihl.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ya es ist ein schul seckel oder ein kommen vir die schul lehrer daraus bezahlen

IV.13.b Wie stark ist er?

840. kr. an zins baren Capitalen aus welchem das aus geben fir die kinderbücher und lehrer meistes bezalt wärden.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

schulhaus ist im Grund keins. der lehrer mus in seinem haus schul haben.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

der lehrer sälbst und bis da hin ohne zins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

yährlich 12. kr. an Gälltt und von iedem Kind von tag Ein schittli holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den te8. Merz 1799.

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