Rothenfluh (Transkription Nr. 1554)
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- Rothenfluh (Niedere Schule, reformiert)
- Rothenfluh (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
ANTWORT; DER Fragen, Über den zustand der Schulen,
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | der Ort ist Rothenflue, |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Ein dorf, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Es ist eine eigene Gemein, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Hat eine eigene Kirch, und AGENT, |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Gehört zu dem Districkt Gelterkinden |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | und zu dem Kanton Basel |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Jm Ersten bezirk Ohngefehr eine viertel Stund Von dem dorf sind 3. Häuser, und im zweiten Umkreis sinds Auch 3. häuser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | zu der Allhiesigen Schule, Gehören nur erst bemelte. 6. häuser |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | die ersten Oben bemelten 3 Häuser ist die Sagen Genant |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | die Andern, 1 Auf dem Asp, 2 in Kählen |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | Es ist nur eine Schule in der Gemeind |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | des Tags in 5. Klassen, ¢2100¢¢ des nachts in zwo ¢/2100¢¢ |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Es wird Gelehrt; das A. B. C. die Namen, dann buchstabiert, der Cathichismus Auswendig nebst Schöner Sprüchen der Heiligen Schrift, Schöne Gebäter und die 7 Buess Psalmen ausswendig die biblische Histoi, dan singen, Getrucktes und Geschriebenes Gelesen, und im Rechnen wird die 4 Spezies Gelehrt, |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Es wird im Sommer und Winter Schul Gehalten Nämlich. 6. Monat des Winters Alle Tag, des Sommers Wochentlich nur. 2 Tag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schulbücher, das Namenbüchlein, daß Nachtmahlbüch: nebst dem Anhang, die biblische Histori, daß Testament, das Psalmenbuch, und der Rochauwische Kinder freünd. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | ||[Seite 2] den Kindern Wird Vorgeschriben, nach Meiner lehr Art |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | die Schul dauert Täglich 6. Stund, 2 Stund Vormittag, 2 Stund nach mittag ¢2100¢¢ 2. Stund zu nachts ¢/2100¢¢ |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Jst bis dahin Auf das fürschreiben eines Jeweiligen Pfarers zu Rothenfluh An ein löbliches Deputaten Amt Erwehlt worden |
III.11.b | Wie heißt er? | Heinrich Gass |
III.11.c | Wo ist er her? | Ein Bürger Von Rothenflue |
III.11.d | Wie alt? | Alt 37 1/2 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Ja. 5 Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Lehrer. 17 Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Ehe dessen war ich beim Vatter der auch Schulmeister war, ich Half ihm zu zeiten sein amt Verichten, und Arbeitete Auf dem Felde |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Ja ich bin Auch Sigerist |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Schulkinder, Am Tag. 60. ¢2100¢¢ des nachts 30 Kinder ¢/2100¢¢ |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben 33. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Ohngefehr der halbe Theil |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | Schulfond, Schulstiftung und der Gleichen, nichts Folglich sind Auch die übrigen dahin Gehörigen fragen beantwortet |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | daß Schulgeld wird Frohn Fastentlich bezahlt, Von Jedem Kind, des Winters pr 12 ß., des Sommers 4 ß. ¢2100¢¢ Jn der Nacht-Schul wird 1 lb. zalt wan das Kind die Ganze zeit in die Schul komt, ¢/2100¢¢ |
IV.15 | Schulhaus. | ||[Seite 3] Es ist mein eigenes Hauss |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Guth |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Es ist nur eine Schulstube, und sie wird sonst zu Keinem Andern Gewerb Gebraucht |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | die Gemeind zalt mir Jährlich 4 lb. haus zins |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | der Schulmeister Hat bis dahin dieselbe im Stand Erhalten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | An Geld, nichts, Als was Von Jedem Kind bezahlt wird, wie vornen Gemelt ist |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | Aus Oben Angezogenen Quellen |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | An lehen Gefelen, zehnden, Grundzinsen, nichts |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | die Schulgelder bezahlen die Eltern für ihre Kinder, und für Arme Schulkinder, hat bis dato ein Löbliches Deputaten Amt zu Basel das Schul Gelt bezahlt, |
IV.16.B.c | Stiftungen? | VON den Folgenden. 6, Fragen oder Kassen hat ein jeweiliger Schulmeister nichts bezogen |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | 1 Anmerkung | |
Unterschrift | Rothenflue den 17ten Hornung 1799 |