Rothenfluh (Transkription Nr. 1554)

Schulort Rothenfluh
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 205-206v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Gelterkinden
Agentschaft 1799: Rothenfluh
Kirchgemeinde 1799: Rothenfluh
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Rothenfluh
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
17.02.1799

ANTWORT; DER Fragen, Über den zustand der Schulen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Ort ist Rothenflue,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemein,

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat eine eigene Kirch, und AGENT,

I.1.dIn welchem Distrikt?

Gehört zu dem Districkt Gelterkinden

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

und zu dem Kanton Basel

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Ersten bezirk Ohngefehr eine viertel Stund Von dem dorf sind 3. Häuser, und im zweiten Umkreis sinds Auch 3. häuser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

zu der Allhiesigen Schule, Gehören nur erst bemelte. 6. häuser

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

die ersten Oben bemelten 3 Häuser ist die Sagen Genant

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Andern, 1 Auf dem Asp, 2 in Kählen

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Es ist nur eine Schule in der Gemeind

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

des Tags in 5. Klassen, ¢2100¢¢ des nachts in zwo ¢/2100¢¢

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird Gelehrt; das A. B. C. die Namen, dann buchstabiert, der Cathichismus Auswendig nebst Schöner Sprüchen der Heiligen Schrift, Schöne Gebäter und die 7 Buess Psalmen ausswendig die biblische Histoi, dan singen, Getrucktes und Geschriebenes Gelesen, und im Rechnen wird die 4 Spezies Gelehrt,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Es wird im Sommer und Winter Schul Gehalten Nämlich. 6. Monat des Winters Alle Tag, des Sommers Wochentlich nur. 2 Tag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher, das Namenbüchlein, daß Nachtmahlbüch: nebst dem Anhang, die biblische Histori, daß Testament, das Psalmenbuch, und der Rochauwische Kinder freünd.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] den Kindern Wird Vorgeschriben, nach Meiner lehr Art

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul dauert Täglich 6. Stund, 2 Stund Vormittag, 2 Stund nach mittag ¢2100¢¢ 2. Stund zu nachts ¢/2100¢¢

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jst bis dahin Auf das fürschreiben eines Jeweiligen Pfarers zu Rothenfluh An ein löbliches Deputaten Amt Erwehlt worden

III.11.bWie heißt er?

Heinrich Gass

III.11.cWo ist er her?

Ein Bürger Von Rothenflue

III.11.dWie alt?

Alt 37 1/2 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 5 Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Lehrer. 17 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ehe dessen war ich beim Vatter der auch Schulmeister war, ich Half ihm zu zeiten sein amt Verichten, und Arbeitete Auf dem Felde

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja ich bin Auch Sigerist

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, Am Tag. 60. ¢2100¢¢ des nachts 30 Kinder ¢/2100¢¢

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 33.
Töchter. 27.
¢2100¢¢ des nachts Knaben 22.
Töchter 8. ¢/2100¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Ohngefehr der halbe Theil

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond, Schulstiftung und der Gleichen, nichts Folglich sind Auch die übrigen dahin Gehörigen fragen beantwortet

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

daß Schulgeld wird Frohn Fastentlich bezahlt, Von Jedem Kind, des Winters pr 12 ß., des Sommers 4 ß. ¢2100¢¢ Jn der Nacht-Schul wird 1 lb. zalt wan das Kind die Ganze zeit in die Schul komt, ¢/2100¢¢

IV.15Schulhaus.

||[Seite 3] Es ist mein eigenes Hauss

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Guth

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstube, und sie wird sonst zu Keinem Andern Gewerb Gebraucht

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

die Gemeind zalt mir Jährlich 4 lb. haus zins

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schulmeister Hat bis dahin dieselbe im Stand Erhalten

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, nichts, Als was Von Jedem Kind bezahlt wird, wie vornen Gemelt ist
An Getreide, 3 säck Korn Aus dem Gottshaus
An Wein, Nichts
An Holtz, zwey Klafter und 200. Wellen Welches die Gemeind jährlich Frohns weiss macht, und lifert

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus Oben Angezogenen Quellen

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

An lehen Gefelen, zehnden, Grundzinsen, nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?

die Schulgelder bezahlen die Eltern für ihre Kinder, und für Arme Schulkinder, hat bis dato ein Löbliches Deputaten Amt zu Basel das Schul Gelt bezahlt,

IV.16.B.cStiftungen?

VON den Folgenden. 6, Fragen oder Kassen hat ein jeweiliger Schulmeister nichts bezogen

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1 Anmerkung
da das Schulhaus mein Eigenthum ist, so könte ich von der Schulstuben, wan ich sie einem Pasamenter Verliehen würde, Jährlich 30 lb. hauss zins haben, nun zalt mir die gemeind nur 4 lb. da auch der boden in der selben Gantz zerttreten ist, und das dieses Ohnstreitig, Von dem Vielen {laufen} der Schulkinder herkomt, so Glaubte ich, derselbe solte nicht Auf meine eigenen Umkösten gemacht werden

Unterschrift

Rothenflue den 17ten Hornung 1799

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