Maisprach (Transkription Nr. 1547)
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- Maisprach (Niedere Schule, reformiert)
- Maisprach (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Antwort über den Zustand der Schule des Orts
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Jst Meysprach |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorff |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Districkte Gelterkinden |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Basel |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Alle Häuser sind im Dorff |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Jst Buuß 3/4 Stund Entfernt hat aber auch ein Schul |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt Lesen Schreiben Rechnen auch zuerst buchstabiehren, und auswendig zu Lernen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten Jm Winter wird alle Tage Schule gehalten 20 Wochen Jm Sommer alle Wochen 2 Tag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Nachtmahl Büchlein Geistlich Opffer das Neue Testament Die biblischen Historien, und das Gesang buch der Psalmen Davids auch lieder bücher für die fähigen ein Jahr buch zur Prob zu Lesen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Das Neue Testament wird zumvoraus Montag und Donstag Gelesen das Sontäglich Evangelum |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schulle wird Täglich Gehalten von Morgen 8 biß 11 Uhr Nach Mittag von 12 biß 3 Uhr im Sommer von 7 biß 10 Uhr Nachmitag #wie## |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
DIE Kinder sind nicht anderst in Klassen getheilt als nach ihrer Glehrsamkeit vom buchstabiehren zum lesen und denn zum Schreiben Und giebt auch zum Rechnen alles in gleichen Stunden wie oben Steht Für die COMFORMAZION ist es Etliche Wochen eine Nachtschulle |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schullehrer sind von dem bürger Pfarrer und von den Vorsteher der Gemein abprobiert und von den Deputaten Amt Erwehlt |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der Name ist Martin Urben |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist von Meysprach |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 35 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Die Familie: ist 1 Kind |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist Schullehrer 7 Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist vorher in Meysprach als ein Vatterloses Wäysen Kind von Jugend auf bey seiner Mutter gewesen wie es zuständig gewesen ist Mit landes Geschäfften bey einander zu Erhalten und zu ernehren, mit der Hülffe des Herren |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramt hat er den Kirchen Dienst zu versehen |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter: 36. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer 30 |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Oekonomische Verhältnisse keine |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schullgeld ist so eingeführt von einem Kind im Winter 1 lb. Jm Sommer 10 ß. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus ist kein Eigens |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Der Schullehrer hat in seinem Eigennem Hause eine Eigne Stuben darzu eingerichtet in seinen Kösten |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Haus zins von Deputaten amt 1 lb. und sonst nichts Mehr |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schullehrer selber |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Gelt ist es Obgemeltes 1 lb. vom Deputatenamt |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
1 ANMERCKUNG |
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Unterschrift |
||[Seite 4] dem Bürger Gerster & Under Statthalter in Sissach |