Bonstetten (Transkription Nr. 154)

Schulort: Bonstetten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 338v-339
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Bonstetten
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bonstetten
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Fragen. Beantwortung über d. Zustand der Schule der Gemeinde Bonnstetten

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bonstetten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat eine eigne Agentenschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Z. district metmenstetten gehorig.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jst keine Zerstreüte Gemeinde. Nur ein einiger Hoff in der Entfernung.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nur obbenanter Hoff, genannt Käserere eine 1/4. St. vom Schulort entfernt, u. ist nur ein Schulfahiges Kind.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Bedarf hier keiner Beantwortg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, auswendig lernen, und schreiben, u: geschriebenes lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter alle Tage. Jm Sommer 2. Tage — winterschule v: Martini bis Ostren — repetier Schule im Winter einen Tag in der woche — Jm Sommer an einem Sonntag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen Büchli — Lehrmr. Zeugnis Buch, — Testament, wasers Batt, lieder, u: SpruchBüchlein. Jn der Singschul nebst den Psalmen Choral Lieder.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden den Schreibern Schriften u: moralische Sprüche Zum muster vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind nur 3. Klaßen — Buchstabier, Lese, u: Schreib Klaß.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das vorige Examinator Convent, durch Vorstellung der Subjecten v: seiten des Pfarrers, u: dort nach geschehenem Examen geschahe die Wahl.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Glättli.

III.11.c Wo ist er her?

Jst aus dem Dorf selbst.

III.11.d Wie alt?

64. Jahr, alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 2. Söhne, deren der jüngere 20. Jahr alt dem vatter im Schuldienst behülflich ist.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schulmr sint Junius 1769.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jmmer b: Hause, ein Taglöhner.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat Zugleich den Sigrist Dienst.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] 98. Schulkinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter. Knaben 58. Mädchen 40.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 30-40, knaben, u: Mädchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

da Hier k: besondrer Schul Fond ist, sonder ein gewißes aus Gemeind, kirchen, u. armengut an den Schulmr, der Zugleich Sigrist ist, bezahlt wird, so fallt die Beantwortg aller sich auf 13. beziehenden Fragen von selbst weg.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eine Freyschul, außer daß jedes kind ein Scheit z: Heizen mitbringt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jm so geheißenem gemeind Hause ist sint undenken Jahre die Schul Stube.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Dazu ist die gemeinde verpflichtet.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ja an Geld, getreid, Holz zu ie eine gerechtigkeit, ab: mit Kosten — Keinen Wein

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus gemeind- Kirchen- u: Armen Gut.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

1. mt Kernen. lb. 26. ß. 10.

IV.16.B.e Kirchengütern?

lb. 26. ß. 14. Armengut lb. 13. ß. 10.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

2. Mannwerk wiesen an 2. Fuder. 1. 1/2 vierling aker auf d: rütinen, mit schwehrer Handarbeit ohne Pfluggebrauch zu bauen.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Schulmr u: Sigristdienst war stets bey einander, u: obgedachte Besoldung ist für beydes.

Unterschrift

Zitierempfehlung: