Guetebrunne (Transkription Nr. 1539)

Schulort: Guetebrunne
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 48-49v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Obersimmental
Agentschaft 1799: Lenk
Kirchgemeinde 1799: Lenk
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lenk
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Guetebrunne (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Ort heißt Gutenbrunnen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst eine Beürt von zerstreüten Haüsern.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Als Beürt hat sie ihre eigne Beürtrechte.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgemeind und Agentschaft Lenck.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Obersimmenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanthon Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Haüser sind vom Schulhaus, das gegenwärtig bey nahe in der mite der Beürt stehet entfernet. Jn der nächsten viertelstunde stehen etwan 40. Haüser. Jn der 2. überhaubt 35. die 3. ist in der 2. Beantw.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die besondern Nammen der Beürt sind Schwand. a. Eine viertelstund vom Schulort. b. die Anzahl der Kinder ist überhaubt 30. c. ist in b. Beantwortet. d. Bleiken 1/2 stund vom Schulort. e. die Kinder 20.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Schulen sind. a. Dorf Schul. b. 1/2 Stund. c. Brand Schul. 3/4. Stund. d. Oberied. 1. st. e. Böschenried. 1. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Lehr in der Schule ist, Lesen, Schreiben, Rechnen Singen, und den Hidelbergischen Catechismus,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter gehalten, doch auch etwas Zeit im Sommer.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind; Testament und Bibel, Joh. Peter Millers Historien, Das Noth und Hülfs Büchlin, das a.b.c. und Lesebuch, und Mosers Taschenbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften, Etwan Sprüch aus der Bibel, oder aus eingefürten Lesebüchern.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Taglich 4. bis 5. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klaßen getheilt, wohl aber Knaben besonders, und Mägdlin besonders gesezt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat bisher der Ober Amtmann und Pfarrer, durch ein vorhergehendes Examen bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Sein Namme, Hans Tritten,

III.11.c Wo ist er her?

von obbemelter Beürt.

III.11.d Wie alt?

Alt, 67. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 4. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jm Dienst gestanden, 36. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

kein sonder Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule besuchen überhaubt 50. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben und Magdlin ohngefehr gleichviel.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer wenig.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulstiftung. weis er von nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist eingefürt, und wird aus dem GemeindGut bezahlt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus a. b. c. d. ist Alt, ist des bisherigen Lehrers, und jeder Zeit von ihme, ohne jemands entgelt Besorgt worden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Sein Einkommen ist in Gelt, und etwas Holz durch Kinder Scheiter. Von übrigen keinem nichts.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] NB. Da dieser Schullehrer, nun wegen Alter, und anderer umständen, den Dienst nicht mehr fortsezen wird, und aber einen Lehrer der seinen Dienst 30. oder mehr Jahr versehen, jeweilen noch etwas lebens länglich ist ertheilt worden.
Als, Empfihlt und Rekomandiner derselbe sich auch bestens darfür.

Unterschrift

||[Seite4] BEANTWORTUNG der FRAGEN an die SCHULLEHRER von Schullehrer Hans Tritten
Doppel für den Bürger Agenten.

Zitierempfehlung: