Toffen (Transkription Nr. 1515)

Schulort Toffen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 100-101v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederseftigen
Agentschaft 1799: Toffen
Kirchgemeinde 1799: Belp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Toffen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Toffen (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Toffen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört Jn Kirchgemeind Belp; Agentschafft Toffen

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Sefftigen Underen Theil

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Vmkreis der 1.ten Viertelstund — 56. Häüßer der 2.ten Viertelstund 13. Häüßer

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. dorf Toffen im vmkreiß der 1.ten Viertelstund vom Schulort 85. Kinder dahär kommen — oder kommen sollen
b. Weiler Breitlon im kreis 2.ten Viertelstund vom Schulort 22. Kinder dahär kommen — oder kommen sollen

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Belp ein halb stund
Turnen ein stund
Mulleren ein stund
Gelterfingen auf dem stutz ein stund
Belpberg ein stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja 3. Claßen Erste Läßen schreiben Rächnen 2.te Läßen 3.te Buchstabieren

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Läßen schreiben singen Rächnen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja vom Wintermonat bis Osteren

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher Prenninger Hübneren Lampenbüchli Heidelberger

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften Roschis

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vier stund zwey vor-und zwey nachmittag, am Sontag nachmittag ein stund Extra zum Rechnen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bestelt, die Gemeinde vorgeschlagen Pfarer geprüfft und der Tüchtigste der Ehmaligen Herrschafft vorgestellt

III.11.bWie heißt er?

Gabriel Jungi

III.11.cWo ist er her?

von Toffen selbst

III.11.dWie alt?

25. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau ein Kind macht die ganze Familie aus

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

6. Jahr Schullehrer

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorhär ein Jahr in {belp} Vnderschullehrer

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gemeind Schreiber

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 41. Mädchen 50. Dahär kommen aus dem Schuldistrikt Belpberg Knaben 2. Mädchen 5.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12. Mädchen 18.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Nein

IV.13.bWie stark ist er?

felt weg

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

von der Gemeinde

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Hindersäße die in der Gemeind wohnen bezahlen nichts — aber kinder die außert der Gemeind bezahlen 15. S.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Noch brauchbar

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Schulstube im schulhaus

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

wohnt im Schulhaus aber nicht in der schulstube

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind Toffen

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An gelt 50. F. — an Holz das kind 4 wedelen

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus der Gemeinds kaßen

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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