Sundlauenen (Transkription Nr. 1513)

Schulort: Sundlauenen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 214
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Unterseen
Agentschaft 1799: Unterseen
Kirchgemeinde 1799: Unterseen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Beatenberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Sundlauenen, Pfarrer (reformiert)

05.03.1799

Näherer Bericht über die Schul zu Sundlauenen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Unterseen den 5ten März 1799. Sprüngli Pfrr

Fliesstextantworten
Gesamt

den 28ten Novbr 1781. ward in ansehung der Schul zu Sundlauenen von dem damahligen Pfarrer zu Unterseen, David Müslin, mit Gutheissen des Amtsmann folgende Einrichtung gemacht.
Bisher war die Schul gemeinschafftlich mit denen auf St. Beatenberg kirchspänigen, und in den Rauhenbühl bezirk gehörigen Kindern gehalten worden, so dass angenohmmenen Rechtens ware dass der Ort der Schule da seyn sollte, wo die grössere Anzahl der Kinder wäre. dies ferursachte aber nebst der Beschwerlichkeit des Wegs sonderlich für die kleinen Kinder, zwischen beyden Gemeinden öfftere Verdrieslichkeiten, weil jede derselben die Schul gern an ihrem Ort gehabt hätte; zudem wiederfuhre, was an sich nur zu natürlich ist, dass immer die entfernten ihre Kinder unter allerley Vowand zurukbehielten. Um aller dieser und mehrerer Unbequemlichkeit der bisherigen Einrichtung ein Ende zu machen, ward in Beyseyn des Obmanns von Beatenberg, und des bisherigen Schulmeisters zu Rauhenbühl einerseits — und zweyer Männer von Sundlauenen anderer Seits von dem Amtsmann angeordnet und erkennt: die bisher vereint gewesene Schul soll getrennt, und die zu Sundlauenen von nun an ihren eigenen Schulmeister haben.
der zu Rauhenbühl soll von dem ganzen Einkommen behalten Aus dem Schloss Unterseen jährlich an Gelt kr. 3. Aus dem Land-Schul-Sekel kr. 2. bz. 10. Aus dem Closter Jnterlachen wöchentlich 1 weis Brödtli. valor: kr. 3. Von jedem Schulkind wie bisher 3 bz.
der zu Sundlauenen soll folgendes Einkommen beziehen Aus dem Siechen-Sekel jährlich kr. 1. bz. 12. xr. 2. Aus dem Closter wöchentlich 1 weises Brödtli. valor kr. 3. Von jedem Kind wie bisher. 3 bz. die Kinder sind aber meistens so arm, dass die meisten nichts geben können. Holz nach des Amtsmann Gutfinden
es ist als Bericht, von meinem Vorfahr auf der Pfarrey B. Müslin (jez Helfer in Bern) aufgezeichnet. Um dieses Holz zu erhalten ertheilte der Pfarrer zu Unterseen dem Schulmeister nach gehaltenem Examen im Frühjahr ein zeugsame, dass der Schulmeister sein Amt versehen habe, und empfahle ihn dem Amtsmann für die Holzbewilligung, welche auch sodann allezeit erfolgte, biss Anno 17 da der damalige Schultheiss Tavel dem Schulmeister das Holz abschluge, unter dem Vorwand: Er habe dazu keine Anweisung, und keine höhere Erlaubnis. der Schulmeister solle einen Titel dafür aufweisen — dieses war aber nicht möglich, indem nur oben copirte von Pfarrer Müslin geschriebene Anordnung davon Meldung that — Endlich gab der Schultheiss Tavel den Bitten des jezigen Pfarrers so weit nach. dass Er an die Venner Cammer in Bern schrieb, von wo dann unter dem dato der Befehl kame, dass ein Amtsmann zu Unterseen dem Schulmeister an der Sundlauenen jährlich zwey Klaffter danniges Holz aus dem Wald bey St. Beat geben solle. der Schulmeister hat in seinen Antworten vergessen von diesem Holz Meldung zu thun.
Als im Jahr 1795. der Schulmeister dieser Schule starbe, so wollte Niemand um obgemeldten geringen Lohn diesen dienst übernehmmen, als ein Mann vom Ort selbst, dem der Pfarrer denselben nicht anvertrauen wollte, weil er aber wusste, dass der Schultheiss Tavel entweder nur mit der grösten Mühe, oder auch vielleicht gar nicht darzu würde zu bewegen seyn; auf Bern zu schreiben, so erwartete er den neuen Amtsmann Gruner, der den 28ten 8br 1795. ankame, bate denselben zu Gunsten dieser Sundlauenen Schul zu schreiben, worauf von der Venner Kammer sub dato 9ten Xbr 1795. die Antwort erfolgte, dass dem Schulmeister dieser Schule von dem AmtsMann eine zulage von kr. 6. bz 10. und für die Miethe einer Schulstube dreissig bazen solle ausgerichtet werden. Biss dahin hat freylich der Pfarrer zu Unterseen diese 30 bz. Miethe bezahlt, Er hoffet aber dass die VerwaltungsKammer in Thun ihm diese Auslage ersezen werde, seine Gut und Treuherzigkeit ist also nicht so gross, wie ihm sie der ehrliche Schulmeister Ulrich Ämmer anrechnet.
Diesen nähern Bericht über die Schule an der Sundlauenen glaubte ich beyfügen zu müssen.

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