Hilterfingen (Transkription Nr. 1466)

Schulort: Hilterfingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 198-199v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Thun
Agentschaft 1799: Oberhofen am Thunersee
Kirchgemeinde 1799: Hilterfingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Hilterfingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hilterfingen (Niedere Schule, reformiert)

06.03.1799

Freyheit. Gleichheit.
Canton Oberland, Hilterfingen. den 6.ten Merz. 1799.
Antwort, Uber den Zustand der Schul Hilterfingen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hilterfingen ist eine besondere Dorfschafft, Kirch-Gemeind Hilterfingen. Agentschaft. Oberhofen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Thun.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Daß Dorff Hilterfingen, und die im Umkreiß zur Schul gehörigen Häüser, sind bey einer halb Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Oberhofen. 1/4. Stund. Hünibach. 1/2. Stund. und Heilgen-Schwendi. 1. Stund. NB. Die zwey letstern liegen im Canton Bern.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen, Bätten, Singen, Schreiben, und Anfangs Unterricht zur Christlichen Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winter-Schul wird gehalten, von Martini bis zu End des Merz-Monat.
Die Sommer Schul, vom May, bis im Herbstmonat.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Bücher sind darzu eingeführt: die H: Schrift, alt und neüw Testament, Der Heidelbergerische Catechismo, Hübners biblische Hiestorien, Die neüen Psalmenbücher, nebst mehreren Religions Büchern, Die so viel möglich den Kindern Erklärt werden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind bis dahin keine,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul wird Täglich gehalten, im Winter 5. bis. 6. Stund. Jm Sommer. par Wochen, ein halb Tag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Diese schüler werden in Drey Claßen eingetheilt,
a. Die besten Leser, die den Heidelberger Catechismus, Hiestorie, Psalmen nebst gemelten Religions Büchern wie auch Schreiben, und Singen gelehrnet haben.
b. Die Zweyten, wo noch am Heidelberger zu lehrnen sind. und
c. Die Tritten, wo noch im Buchstabieren, und Lesen begrifen sind, Welches die gröste Clas ist
NB. Bis dahin ist in Übung gewesen, daß die Kinder, die Scheiter zu dem Schul Ofen haben bringen müßen. Deßwegen viele Kinder wegen Mangel des Holzes auß-bleiben

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ward bisher von dem Herrn Pfahrer den Chorrichtern, und jehwesenden, Herrn Landvogt bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Krebs,

III.11.c Wo ist er her?

von Hilterfingen

III.11.d Wie alt?

Gebohren ANNO. 1744.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Frau. und. 5. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer. bey. 33. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher, hat er die Schneider proveßion gelehrt und getrieben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte, noch die nemliche proveßion Ein wenig.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Hier Stehen auf dem Schul Rodel. Knaben. 40. Mädchen 33.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Alle Schüler sind verpflichtet, Die Schul, Winter, und Somer Zeit, so viel Möglich zu besuchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond, oder Stiftung nichts. als. 60. kr. Vergebung, die bey dem Gemeind Gut ligen, und all jährlich, der Zins darvon den Kindern gleich außgetheilt wird.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Am Schul Examen wird jedem Kind, nach seinem fleiß, und Lehr, Etwas, aus dem Kirchen- oder Armen Gut, außgetheilt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Daß Schulhaus ist Alt, und von zeit zu Zeit hat es Reparacionen nöhtig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Daß Schulhaus hat Zwey Stuben, Ein für die Schul-Kinder. und Ein dem Schullehrer,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Erhaltung des Schulhaus, sorget daß Kirchen Gut Hilterfingen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen an Gält des Schullehrers, Aus dem Kirchen Gut. kr. 15. Nebst Garten, und Baum Gärtli. Haltet bey. 20. Klafter.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Dieses ist, was ich von seiten, der mir vorgelegten Fragen zu beantworten weiß,

Unterschrift

Gruß und Hochachtung! Joh: Krebs, Schullehrer.

Zitierempfehlung: