Kernenried (Transkription Nr. 1437)

Schulort: Kernenried
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 214-214v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Kirchberg (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kernenried
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kernenried (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kerneried.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Kirchberg.

I.1.d In welchem Distrikt?

District Burgdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Da nur die Kinder aus dem Dorf Kerneried die Schule besuchen, so beträgt die Entfernung von den entlegnesten Haüsern zum Schulhause kaum 10 Minuten, ausgenohmen der sogenannte Eychelaker der ungefehr eine 1/4 telstund davon entfernt seyn mag.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Entfernung der benachbarten Schulen. 1sts eine 1/4 stunde, 2. eine 1/2 stunde.
a. Zaugenried 1/4 telstund, Kirchgemeind Jegenstorf. 2tens Lyßach, Kirchberg, Hindelbank.
b. Lyßach, Hindelbank und Kirchberg eine 1/2 stund. Auf eine Stunde liegen Ersingen, Jegenstorf, und Burgdorf.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Außert der Anweisung im Lesen, Schreiben, Singen und Rechnen, werden die Kinder auch mit den Anfangsgründen der Religion bekanntgemacht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen dauren von Martini bis Ostern. Jm Sommer wird denn allemal, im Brachmonath, und Augstmonath jedesmal 8 Tage Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das gewohnte Berneschere A, B, C Buch, der Heidelbergische Catechismus, die Psalmen von Stapfer das neüe Testament, und die Historien von Hübner.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Gewöhnlich schrieb der Schullehrer selbst vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Des Morgens von 8 bis 11. Uhr, Nachmittags von 1. bis 4.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Gemeiniglich in 4 Claßen. Buchstabieren, Lesen, Ußwendig lehrnen, und Schreiben Rechnen etc. etc.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bis dahin wurden die Schullehrer von dem Pfarrer und den Vorgesezten nach einem vorhergegangenen Examen erwählt, und nachher die Wahl dem jeweiligen Amtsmann zur Bestättigung vorgelegt.

III.11.b Wie heißt er?

Niklaus Bütigkofer.

III.11.c Wo ist er her?

Aus der Dorf Gemeind selbst.

III.11.d Wie alt?

24 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist ver heyrathet und hat ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit dem halben Winter, und werd nur einstweilen, da der eigentliche Schullehrer unvermuthet starb, von dem Pfarrer und den Vorgesezten bestellt, damit die Kinder nicht in ihrem Unterricht versaümt würden.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Neben dem Lehramt, verrichtet Er im Winter, wegen der Entlegenheit der Kirche die Kinderlehren, wie auch die Leichen Gebetter!

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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