Rüdtligen (Transkription Nr. 1436)

Schulort Rüdtligen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 212-213v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799: Alchenflüh
Kirchgemeinde 1799: Kirchberg (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Rüdtligen-Alchenflüh
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rüdtligen (Niedere Schule, reformiert)
03.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schul Rüethligen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf, vereinight mit Alchenflüh.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeind: Aber zur Schul gehört noch die Gemeind Aeffligen, die auch Eigen ist.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Kirchberg; (Agentschafft Alchenflüh: und Agentschafft Äeffligen).

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Burgdorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nachbemeldte Drey Dorfer sind im Umkreise nur 1/4 Stund entlelen, und haben in allem Häüser 75.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Rüethligen, zu nächst beym Schulhaus hat Kinder 47
Alchenflüh, ist 1/4 Stund entlegen, hat Kinder 7
Aeffligen, ist 1/4 Stund entlegen, hat Kinder 46

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Anzahl der Schulkinder sind Summa 100.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

1tens auf 1/2 Stunde; und 2tens auf 1 Stund, vom Morgen an im Umkreise.

I.4.aIhre Namen.

a Auf 1/2 Stund ist, Kirchberg, Ersigen, Lyßach, Kernenried, und Schalaunen.
b Auf 1 Stund mehr oder weniger, Uzenstorf, Oesch, Wynigen, Burgdorf, Hindelbank, Zauggenried, Fraubrunnen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Classen eingetheilt 1te Class Buchstabieren, 2te Lesen 3te Uswendiglehrnen, und 4te Schreiben, Rechnen, Singen und s. w.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt; A B C, Buchstabieren, Lesen, Uswendiglehrnen, Singen, Schreiben und Rechnen, und alle Wochen 2 halb Tage Unterweisung in der Religion.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Winter und Sommers Zeit gehalten: im Winter von Martini bis auf Ostern: im Sommer Brachmonats eine Wochen und Augstmonats auch eine Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, das gewohnte A B Cbuch, der Heidelberger-Catechismo, das neüe Testament, das Hübnerische Historienbuch, das Stapferische Psalmenbuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften sind eingeführt: 1tes Buchstaben, 2tes Curent, 3tes CANZLEI.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Morgens von 8 bis 11 Ur: Abends von 1 bis 3 und 1/2 4 Ur.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Zu dieser Stelle ist er Gelangt, durch ein offentliches Examen: welches gehalten worden: durch Bürger Pfarrer Dachs in Kirchberg: in beysein aus meinen Gemeinden damahls vorhandenen Bürger Vorgesezten: und durch Bürger Amtsmann Wagner, damahls in Burgdorf Bestätiget.

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 3] Joseph Kräüchi.

III.11.cWo ist er her?

Von Bäriswyll, Kirchgemeind Hindelbank.

III.11.dWie alt?

Alt 46 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Familien, nebst einer Frauen 4 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer 12. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Gammen bey Laupen, zu Lüscherz bey Ehrlach, zu Rüethligen gegenwärtig 6 Jahr.
Sein Beruf war vorher, ehr ist ein Schneider; und gab sich mit bemeldter Profession ab, auch mit der Landarbeit.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt, hat er jezt Verrichtungen: im Winter muß ehr alle Sontag im Schulhause Kinderlehr halten: auch alle Jahr 2 Monat, in der Kirchen zu Kirchberg — wenn die Kehr ihn trifft, vor dem Gottesdienst Lesen, und die Psalmen zeichnen: auch die Leichen Gebeter in meinem Schulbezirk halten.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 56. Töchtern 44.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

sollen auch obige Anzahl die Schul Besuchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Dergleichen sind keine vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?

Nichts.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfften fließen von den Gemeinden.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Von dem Kirchenguth Lesegeldt.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Bezahlen die Gemeinds-Sekelmeister den Classen nach.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Deßen Zustand ist Alt und Reparation nöthig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstube da: und blos plaz für die Schulkinder auch Wohnung, die aber klein ist.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 4] Der Lehrer Wohnt im Schulhaus, hat bloßerdingen Plaz für seine Familien, und erhaltet keinen Hauszins.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung, sorget die Gemeind Ruethligen und bezahlt die Kösten, aus dem Gemeinen Guth.
Nota: Die Gemeind Aeffligen hat keinen Antheil am Schulhaus: und Bezahlt deßwegen der Gemeind Ruethligen am Schulstuben Zins Jählich kr: 2.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a An Geldt:
1tens Zahlt die Gemeind Ruethligen und Alchenflüh, welches partikular den Baursrechtsame nach Enthoben wird, an. Kr. 26
2tens Die Gemeind Aeffligen, auch partikular (wie obiges), an. Kr. 18
b Aus dem Kirchenguth zu Kirchberg, Lesegeldt kr. 3
Summa des jährlichen Schullohns kr. 47
c An liegenden Gründen, mit dem Garten ohngefehrd 1/4 Jucharten.
d Das Holz ohnentgeldtlich zum Schulhaus nach Nothdurfft.
An Zehnden, Bodenzins Nichts

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

a An Geldt:
1tens Zahlt die Gemeind Ruethligen und Alchenflüh, welches partikular den Baursrechtsame nach Enthoben wird, an. Kr. 26
2tens Die Gemeind Aeffligen, auch partikular (wie obiges), an. Kr. 18
b Aus dem Kirchenguth zu Kirchberg, Lesegeldt kr. 3
Summa des jährlichen Schullohns kr. 47
c An liegenden Gründen, mit dem Garten ohngefehrd 1/4 Jucharten.
d Das Holz ohnentgeldtlich zum Schulhaus nach Nothdurfft.
An Zehnden, Bodenzins Nichts

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

a An Geldt:
1tens Zahlt die Gemeind Ruethligen und Alchenflüh, welches partikular den Baursrechtsame nach Enthoben wird, an. Kr. 26
2tens Die Gemeind Aeffligen, auch partikular (wie obiges), an. Kr. 18
b Aus dem Kirchenguth zu Kirchberg, Lesegeldt kr. 3
Summa des jährlichen Schullohns kr. 47
c An liegenden Gründen, mit dem Garten ohngefehrd 1/4 Jucharten.
d Das Holz ohnentgeldtlich zum Schulhaus nach Nothdurfft.
An Zehnden, Bodenzins Nichts

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rüedligen den 3ten Merz 1799
JOSEPH KROÜCHI

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