Ersigen (Transkription Nr. 1433)

Schulort Ersigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 210-211v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Kirchberg (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Ersigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ersigen (Niedere Schule, reformiert)
02.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

ERSINGEN heißt der Orth wo die Schule gehalten wird.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zu der Kirchgemeind Kirchberg.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt BURGDORF.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

KANTON Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entferntesten Häüser von der Schuhle sind nur 1/4tel Stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Gehören sonst keine Häüser zum Dorf.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Kinder sind in allem 100.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Niederösch, Kirchberg, Rütligen, Kernenried, Lißach.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Niederösch 1/2, Kirchberg 1/4, Rüthligen 1/2 Kernenried 1. Stund und Lißach 1/2 Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 4. Klaßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt; Buchstabiert, Läsen, der Unterricht der Religion, in der Singkunst, Schreiben, Rechnen. Auswendig gelehrnt wird der Heydelbergische Catechismus, Hübners Historien, Stapfers Psalmen zu Bern.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden gehalten im Winter, von Martiny biß Ostern, im Sommer im Brachmonat eine Woch, und im Herbstmonat wieder eine Woch.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Sind in dieser Schule Bücher eingeführt, als; A, B, C, und lese-Buch für die Schweyzer-Jugend, das neüe Testament, Hübners Histori, Stapfers Psalmen, der Heydelbergische Catechismus

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorgeschrieben hat der Schulmeister selbst.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret von 8 biß 11. Uhr Vormittag und Nachmittag von 1. bis 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schule wurde bestellt durch ein Examen vom Pfarrer und etlichen Vorgesezten und dem jewiligen Richter zur Bestätigung vorgelegt.

III.11.bWie heißt er?

der Schullehrer heißt Caspar Rütschy

III.11.cWo ist er her?

Von Heimiswyl.

III.11.dWie alt?

Alt 30. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheyrathet aber keine Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jst 3. Jahr Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher ware er bey seinen Eltern, und arbeitete auf der Küfer Profeßion.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt muß der Schullehrer so lange im Winter Schule ist, Kinderlehr halten am Sonntag, und bey Lychbegräbnißen daß behörige Gebätt verrichten.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 40. Mädchen 30.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 20. Mädchen 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jst in Capital kr. 600. und in Land so {jährlich} Zins abtragt, kr. 10.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst weder mit Kirchen noch Armenguth vereinigt

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eingeführt von einem Theil Abtrag des obigen Kapitals.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

deßen Zustand ist Baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Stube darinn Schul gehalten werden {kann}. die übrigen 2. Stübli dienen zur Wohnung des Schullehrers.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung sorget der Verwalter des Schulfonds.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Holz nach Nothdurft aus der gemeinen Waldung.
b. An Korn so die Bürger zusamen Tellen, Müt 5. und 10. Mäs, à 80 bz. der Müt, kr. 18 bz. 17
c. Aus einer Stiftung des Kirchenguts kr. 3
d. Zusammen gelegte Gelter der Hausvätter kr. 3 bz. 3
e. Ein Hofstätli mit etlichen Bäümen 1/20 Juchart und 2 Rütenen 3/8 Juchart haltend.
kr. 24 bz. 20
NB: An abgeschafften Lächengfällen und Grundzinsen habe nichts zu verlieren,

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

a. An Holz nach Nothdurft aus der gemeinen Waldung.
b. An Korn so die Bürger zusamen Tellen, Müt 5. und 10. Mäs, à 80 bz. der Müt, kr. 18 bz. 17
c. Aus einer Stiftung des Kirchenguts kr. 3
d. Zusammen gelegte Gelter der Hausvätter kr. 3 bz. 3
e. Ein Hofstätli mit etlichen Bäümen 1/20 Juchart und 2 Rütenen 3/8 Juchart haltend.
kr. 24 bz. 20
NB: An abgeschafften Lächengfällen und Grundzinsen habe nichts zu verlieren,

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Ersingen den 2ten Merz 1799.
Caspar Rütschy Schullehrer

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