Scharnachtal (Transkription Nr. 1405)
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- Scharnachtal (Niedere Schule, reformiert)
02.03.1799
BERICHT AN DEN MINISTER DER WISSENSCHAFTEN über den zustand der SCHULE ZU — SCHARNACHTHAL.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
SCHARNACHTHAL. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ist zwey Beürten von verstreüten Häüßeren, als Scharnachthal und Kinthal, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehört zu der Kirchgemeind Reichenbach Agentschafft Reichenbach. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
distrikte Aesche. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
CANTON THUN. oder Oberland. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
an Häüseren welche zu dem Schulbezirk gehören befinden sich im Umkreis |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
zu der Schul Scharnachthal da gehören zwey Beürten, als |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
a: Scharnachthal hat im umkriese eine Virtelstunde, die anzahl der Schulkinder sind 58. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
a: Reichenbach ist eine Stunde; und von der Beürt Kinthal zwey Stund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 3] a: Buchstabieren. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schul wird gehalten; Jm Winter von Martine bis Ende Merzens, per. wochen Fünf Tag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher; sind eingeführt, die jenigen wie hie oben gemeldet. auch noch Johann. Hübners Biblischen Historien. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 4] a: Wann man darunder die Vorschrifften zur Schule versteht, so ist es die Schulordnung sonst aber zum gebrauch für Schreiben des Bürgers Gruners Quartblat. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Fünf Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der jezmahlige Pfarer. darnach aber von einem jeweiligen Ober amtsmann bestätiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans Wittwer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von der gleichen Beürt Scharnachthal, Gemeinde Reichenbach. |
III.11.d | Wie alt? |
45. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
||[Seite 5] Sechs Kinder, und die noch unerzogen. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
14. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
ich bein auf der gleichen Beürt Scharnachthal, und Futeren das Vieh und Feld arbeit, und nebst der Schule verrichten ich das gleiche. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 25. Mägdlein 22 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 10. Mägdlein 8. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
JA. aber nicht für die Schulmeister, sonderen für die Schulkinder; welches den sämtlichen Schulkinderen am Schulexamen ausgetheilt wird |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
||[Seite 6] an verscheidenen Schuld Pfösten oder Capitalien kr. 122. der zins davon betragt kr. 4. bz. 22 hiraus werden zuerst die Reperationen Kösten bezahlt an dem Schulhaus zu Reichenbach bezahlt, das manchmahl die anderen drey Schulen wenig oder gar nichts, für die Schulkinden zu Theilen haben; |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
seine einkünfften fliesen Theils von den Kinderen zusammen gelegtes Geld; und Theils von den beyden zu der Schul Scharnachthal gehörigen Beürten zusammen gelegt. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
JA. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 7] ist kein gemeines Haus, sonderen es ist ein Partikular Haus, |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
der Haus zins kan der Schulmeister aus dem Schullohn rechnen |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
und mus selber in erbaulichen stande erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Geld für den Winter, Von jedem Kind 2. bz. 2. xr. das übrige wird von den zweyen Beürten zusammen geschoßen, so zusammen für den Winter von 91. Schulkinderen gibt kr. 18. für den Sommer gibt ein jedes Kind zwey Creüzer. an Holz drey und ein halbes Klaffter. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
anmerkungen, |
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Unterschrift |
geben den 2.ten Merz 1799. Hans Wittwer Schulmeister. |