Wimmis (Transkription Nr. 1392)

Schulort: Wimmis
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol 74-75v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Niedersimmental
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wimmis
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Wimmis
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wimmis (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

BEANTWORUNG Der FRAGEN, über den Zustand der SCHULEN zu WIMMIS.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wimmis.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine besonder, und eigene Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Selbst Kirchgemeind, und hat keine Dörffer und Höfe außerthalb.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Niedersimmenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die weiteste Entfernung der zu dieser Schule gehörigen Häüsern eine starke Viertelstunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Gemeind wird nur in drittel eingetheilt, als: Ober-dorf. Unter-dorf und Haßli-drittel.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Hat nur eine Schule, aber doch zwey Schul Lehrer — einer für die jüngern im Buchstabieren und lesen — der andere aber für die älteren.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelernt:
Buchstabieren — lesen — Heidelbergischer Katechisimus — Psalmen und zwar meistens die neüen — Kapitel aus der Bibel — Hübners biblischen Geschichten — die GrundLehren des Christenthums über den H: Katechisimus auch die biblischen Geschichten erklährt — Singen — etwas wehniger Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird täglich 5. Stunden, nämlich 3. Vor- und 2. Nachmittag gehalten.
Sommerschulen bißhär keine; die Lebensart — die Arbeit, und die Besuchung der Bergen machen es fast unmöglich auch der Lohn der Lehrern zu gering.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul wird täglich 5. Stunden, nämlich 3. Vor- und 2. Nachmittag gehalten.
Sommerschulen bißhär keine; die Lebensart — die Arbeit, und die Besuchung der Bergen machen es fast unmöglich auch der Lohn der Lehrern zu gering.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] Schulkinder sind bey 110. biß oft 120. an der Zahl. Vom 7en. bis 15.ten Jahr Alters. dißmal Knaben 54. Mägdlein 56.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schul Fond; ein schon lange gestiftetes Capital von kr. 553. dazu jährlich aus dem Kirchenguth kr. 20. beygetragen wird.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, wird von denen Haushaltungen keines bezalt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus: ist der Gemeind, und muß aus dem dorfgütle in allen Theilen unterhalten werden, ist aber nicht in der besten Verumständung, auch für ein Schulmeister und seine Haushaltung nicht wohl bewohnbahr; Es enthält 2. Schulstuben, nämlich eine Größere für die Ältern, und eine kleinere für die kleinern Kinder.
dene noch ein kleines Stübli und eine Kuchi, diß wird von Armen Leüten bewont, welche für die Schulen auch Heizholz aus denen Gemeinds Waldungen liefern müsten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhaus: ist der Gemeind, und muß aus dem dorfgütle in allen Theilen unterhalten werden, ist aber nicht in der besten Verumständung, auch für ein Schulmeister und seine Haushaltung nicht wohl bewohnbahr; Es enthält 2. Schulstuben, nämlich eine Größere für die Ältern, und eine kleinere für die kleinern Kinder.
dene noch ein kleines Stübli und eine Kuchi, diß wird von Armen Leüten bewont, welche für die Schulen auch Heizholz aus denen Gemeinds Waldungen liefern müsten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen der Schulmeistern: Beyde zusamen haben jährlich kr. 24. in Geld, und zwey Bergrechte an einem gemeinen Berg, so thun zusammen 3. kr. 15. bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Die Bezahlung geschicht aus obbemeltem Schulguth und Kirchenguts-Beyschuß; als woraus übrigens auch für die Kinder Bücher — etwas Papier und Dinte ange ||[Seite 3] angeschaft wird; diese Bücher werden an Arme im Laufe der Schulzeit — beym Examen dann denen Kindern überhaupt jährlich bey kr. 10. als Praemien Geld ausgetheilt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Datum Wimmis den 20ten. Hornungs 1799. Christen Kammer schuhlmeister und Jakob Lörtscher

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