Ringoldingen (Transkription Nr. 1391)

Schulort: Ringoldingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 72-73v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Niedersimmental
Agentschaft 1799: Erlenbach im Simmental
Kirchgemeinde 1799: Erlenbach im Simmental
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Erlenbach im Simmental
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ringoldingen (Niedere Schule, reformiert)

26.02.1799

BEANTWORTUNG Der Fragen über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts wo die Schule ist heißt Ringoltingen,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein zerstreütes Dorf;

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne sogenannte Bäüertgemeine;

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Agentschaft oder Kirchgemeine Erlenbach;

I.1.d In welchem Distrikt?

im Districte Niedersimmenthal;

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

des Cantons Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ringoltingen selbst hat 19: Häüs. 16. Kind.
dazu gehört Seewlen entfernt 1/4 Stund 3. Häüs. 3. Kind.
der Stapfaker entfernt 1/4 Stund 1. Häüs. 1. Kind.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Eine halbe Stunde weit gegen Morgen, ist die Schule zu Erlenbach, in derselben Agentschaft; eben so weit gegen Abend sind 2. Schulen, zu Reichenbach eine, und die sogenannte Schattseitenschule in der Kirchgemeine und Agentschaft Därstetten

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen, auswendig der heidelb. Cat., Hübn. biblische Hist., Festlieder und Psalmen, Singen, auch, wer es verlangt, Schreiben, Rechnen und Geschriebenes lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Schule gehalten wird im Winter, von Martini an, bis die 1ste Woche Aprils, wochentlich 6 Tag, von 10. bis 3. Uhr; im Sommer alle Sontag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die in 5. angezeigten eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Denen Kindern, die das Schreiben zu erlernen wünschen, wird vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jst in 6. beantwortet.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind 2 Klaßen der Kinder.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat der vorige Pfarrer, auf Ansuchen der alldortigen Vorgesezten, u unter Bewilligung eines ehemaligen Amtmanns zum Lehrer der neü errichteten Schule gesezt;

III.11.b Wie heißt er?

er heißt, Christen ||[Seite 2] Christen Stuki;

III.11.c Wo ist er her?

vormals ein Burger von Diemtigen lebenslänglich zu Ringoltingen;

III.11.d Wie alt?

61. Jahre alt;

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

verheyrathet, 5. erwachsene Kinder;

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

6 Jahre Schullehrer zu Ringoltingen;

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher wiedmete er sich dem Landbau; so wie auch noch jzt neben der Schularbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Eilf Knaben und neün Töchtern, besuchen zimmlich fleissig die in 6. angeführten Sommer- und Winterschulen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünfte fließen theils aus dem Bäüertguth, das weder mit dem Kirchen- noch Armenguth verreinigt ist; theils von freywilligen Beyschüßen,

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

als Schulgeld; von 5. bis 60. bz., je nach den Umständen und dem freyen Willen der Particularen.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keins; die Gemeine empfähet eine Schulstube, u bezalt dafür, so wie für das Einheizen derselben jährlich 4 kr. 20. Bz. aus den Beyschüßen, deren Rest als Einkommen dem Lehrer zukömmt u in kr. 5. besteht, welche mit barem Geld aus dem Bäüerguth 12. kr Zusammen 17. kr. das ganze Einkommen des Schullehrers ausmachen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keins; die Gemeine empfähet eine Schulstube, u bezalt dafür, so wie für das Einheizen derselben jährlich 4 kr. 20. Bz. aus den Beyschüßen, deren Rest als Einkommen dem Lehrer zukömmt u in kr. 5. besteht, welche mit barem Geld aus dem Bäüerguth 12. kr Zusammen 17. kr. das ganze Einkommen des Schullehrers ausmachen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhaus ist keins; die Gemeine empfähet eine Schulstube, u bezalt dafür, so wie für das Einheizen derselben jährlich 4 kr. 20. Bz. aus den Beyschüßen, deren Rest als Einkommen dem Lehrer zukömmt u in kr. 5. besteht, welche mit barem Geld aus dem Bäüerguth 12. kr Zusammen 17. kr. das ganze Einkommen des Schullehrers ausmachen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Schulhaus ist keins; die Gemeine empfähet eine Schulstube, u bezalt dafür, so wie für das Einheizen derselben jährlich 4 kr. 20. Bz. aus den Beyschüßen, deren Rest als Einkommen dem Lehrer zukömmt u in kr. 5. besteht, welche mit barem Geld aus dem Bäüerguth 12. kr Zusammen 17. kr. das ganze Einkommen des Schullehrers ausmachen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 26.ten Hornungs 1799 Christen Stuki Schullehrer.

Zitierempfehlung: