Krattigen (Transkription Nr. 1387)

Schulort: Krattigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 137-138v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Aeschi
Agentschaft 1799: Krattigen
Kirchgemeinde 1799: Aeschi bei Spiez
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Krattigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Krattigen (Niedere Schule, reformiert)

02.03.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schul zu Krattigen, einem Dorf und umliegenden Höfen, das eine eigene Gemeinde (Agentschaft) aus macht, doch Zur Kirchgemeine Aesche gehört, im Districkt Aesche, Canton Oberland.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hat innerhalb des Umkreises einer Viertelstunde ungefehr 60. Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirk gehört das Dorf samt umliegenden Höfen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jm Umkreise 1/2r Stund sind die benachbarten Schulen Faulensee, Aesche; im Umkreise 1.r Stund Leißigen, Spietz, Hondrich, Ried.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Dieser besteht im Lesen, Auswendig lernen und Buchstabieren, in Verstandes Ubungen, im Schreiben, Religion, und Singen der Psalmen Bachofens und Schmidlins Liedern.
Das Rechnen hat bisher noch nicht gelehrt werden können, weil ichs selbst nicht wohl verstehe, und auf das nöthigere gesehen werden mußte; denn

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird meist nur im Winter von Martini bis Ostern gehalten; und noch dann gehe, wegen den Winter Arbeiten, Holzführen etc. und wegen des rauhen Wetters, viele Versaumniße von Seite der Kinder vor.
Jm Sommer wird wochentlich nur ein Tag Schul gehalten, und dann meist nur das auswendig gelernte wiederholt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schulbücher sind: Ein Namen oder A B C Buch, der Heidelberger zum Auswendig lernen, das Neüe Psalmenbuch, Zum Singen, Leseübungen, und Auswendig lernen der schönsten Psalmen und Lieder für die Fähigern; Hübners Kinderbibel, Zu Lese und Verstandes Übungen, Einschärfung guter Lehren, und zu Erlernung des so nöthigen und anziehenden Historischen in der Religion. Der Ganting Catechismus ist mein Handbuch, beym Catechisieren in den Winterkindelehren.
Die Sommer kindelehren und Nachtmals Unterweisungen, hält der Pfahrer. Jn der Schul wird viel geschriebnes gelesen, in alt und neüen Schriften.
Zum Schreiben werden gleichförmige, von unserem Pfahrer sauber geschriebne Vorschriften gebraucht.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Berner Schulordnung und Zweckmäßig befundene Abänderungen des Pfahrers, im Kleineren, sind meine Reglen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul währt Täglich 5. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind seit 2. Jahren, wegen Mangel An Plaz, zu desto beßerer Bearbeitung derselben und um derzeit Erspahrungswillen, in die Claße der Ältern oder Geschicktern beyderley Geschlechts, und in die der Jüngern oder Ungeschicktern abgetheilt, da dann jede Claß von 2. bestimten Tagen einen die Schul besucht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schulmeister wurde nach vorhergegangner Publication, und Examination durch den Pfahrer, von demselben, doch mit einigem zuthun der Vorgesetzten, und mit Wißen des Amtmannes, auch, womöglich mit Rücksichtnehmung Auf die Stimmung der Ältern gewählt.
Jch der gegenwärtige Schullehrer heißen: Anton Moritz, von Krattigen, 51. Jahr alt, Vater von 3. Erwachsnen Kindern. ich bein 27. Jahr Schulmeister. vorher war ich was ich jezt bein, einlandtmann, der ich meine geringe mitel bearbeitete, ware vormals ein vorgesezter der Gemeine. Aber iezt wegen wegen einem gefährlichen Leibschaden, und körperlichem Gebrechen, auch alters wegen, zu Schweerer Land oder Hand arbeit untüchtig.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Des Winters besuchen in Allem 80. Kinder meine Schul (37 Knaben und 43 mädchen) von 7 bis 16. Jahren. Jm Frühjahr, Sommer, Herbst sind etliche Kinder besonders Knaben, bey ihren Vätern in den Weiden. etc.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Weder Schulfond, noch Schulgeld von den Kindern.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Zu gunsten der Armen werden Zu weilen Schulbücher, aus den gemind oder Kirchengut angschaft.

IV.15 Schulhaus.

Auch Schulhaus ist keines. ich der Lehrer, erhalten für meine gelichne Stube 5 Kr. per Jahrzins, wofür ich die Ofen heizen und allen Schaden An Zerbrochnen Scheiben etc. etc. ertragen muß.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Auch Schulhaus ist keines. ich der Lehrer, erhalten für meine gelichne Stube 5 Kr. per Jahrzins, wofür ich die Ofen heizen und allen Schaden An Zerbrochnen Scheiben etc. etc. ertragen muß.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Mein Einkommen bestehtin 20. kr. für den Winter, und 4 kr. für den Sommer; aus der Gemeinds Cäße des orts

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Mein Einkommen bestehtin 20. kr. für den Winter, und 4 kr. für den Sommer; aus der Gemeinds Cäße des orts

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

V. Anmerkungen.
Jch vereinige meine Bitten mit meinem Collegen Zu Aesche, An den Bürger Minister, daß er weder von der Aeltern in ansehen der Anschaffung von mehren neüen Büchern, noch von mir in ansehn der Pensen, auf einmal Zu viel fordere. daß er auch gütigst dafür sorge, daß es des Neüen Kostbaren, nicht zu viel auf einmal gebe; vielmehr das Vorhandene Gute und Brauchbare noch beßer geleitet und benutzt, und daß ja das Vorbereitende Auf die Religion, das Auswendiglernen des Religions Catechismus, das lesen der Kinderbibel und die Psalmen musick nicht Aus dem Gewöhnlichen Schul Unterricht verbannt werde.

Unterschrift

den 2.ten Merz 1799. Anton Moriz Schullehrer

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