Ladholz (Transkription Nr. 1379)

Schulort: Ladholz
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 123-124v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Frutigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ladholz (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ladholtz

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Fruttigen

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

weil dießes Land bergicht und wildnus jst So sind die Häüser Hein und her verstreüt So jst die Entfernung Theiles Häüßer Eine stund weit Theils aber bey Einer Halben oder viertel stunde Entfernet

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

die zum Schul Bezirk gehörigen Flecken Sind Ladholtz und Linter

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Zu Ladholtz 14. Kinder von Linter 2. Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

die Nächst Benachtbarte Schule jst zu Rinderwald Bey Einer gutten stunde Entfernet

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

jn der Schule wird gelehrt, Leßen Schreiben und Singen Auswendig wird gelehrt der Heidelbergischer Catichißmuß Psalmen Davids und auß den zweymahl zwey undfünftzig Historien

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulen wirdjm winter 4. Monat oder Bey 18. wochen Gehalten und jede wochen 3. Tag und jm Sommer von 14. zu 14. Tagen Einen und jedes Tags 5 stund

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schulen wirdjm winter 4. Monat oder Bey 18. wochen Gehalten und jede wochen 3. Tag und jm Sommer von 14. zu 14. Tagen Einen und jedes Tags 5 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder Sind nicht jn klaßen abgetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister wird bestelt vonden Bürgren So die Kinder zu der Schul Schicken Mit Behülf und Beyfahl des wohlgeehrten Herrn Bürgers Pfahrer und die Vürgßsetzten ||[Seite 2] Namen deß Schulmeisters jst Christen Wyßen zu Ladholtz Alt 28. Jahr Familie keine Schulmeister geweßen 2. Jahr Jeder Zeit Gewßen zu Ladholtz geringeß Baurenstands Oder Bey Meinem alten Vatter Knecht jeder Zeit

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder Süberhaupts vür diß Jahr jm Somer u. Winter 8. Knaben und 8. Mädchen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

(Schulhaus jst keines hier vor handen der Schulmeister widmet Sein Eigen {haus} selbst darzu)

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

(Schulhaus jst keines hier vor handen der Schulmeister widmet Sein Eigen {haus} selbst darzu)

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

daß Schul Einkomen jst Theils vom Kirchen guth Theils von zusamen geschoßnem und an den Zins gelegten geld und Theils den Beürtt gemeins Capital
vom Kirchmeyer 1. kr. 22. bz. 2. xr. und Trinkgeld 5. bz.
von zusamen geschoßnem geld Zins 1. kr.
von der Beürtt Ladholtz Zins 16. bz. von Linter 10. bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 20 hornung 1799. Christen Wyßen

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