Ried bei Frutigen (Transkription Nr. 1375)

Schulort: Ried bei Frutigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 118-118v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Frutigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ried bei Frutigen (Niedere Schule, reformiert)

Antwort für die schul in außren spißen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heist Reid speiß Ein flecken

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

frutigen

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

kanton oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der weitischen 8 Hüßer Sind fünff firtelstund die noch weitischen 9 Hüßer Sind 4. Virtelstund
die nächern 28 Hüßer Etliche in Halbestund Etlich in Virtelstund

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Reidspeiß Zwischelnbäch Gempelen Kratzeren Sind alle 4 flecken und wüste Gräben darzwischen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

auff. 2. stund Einwärts Ladholz die schul von Reinisch aus wärts fünf Virtel stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Läßen Singen auswendigleren {und schriben}

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die schulen werden ungich langehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher Sind daß alte und Neüe Testament Heistoribuch der Heidelberger und daß Psalmenbuch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul dauret Taglich 5 oder 6 Stund Nachdem Es ist

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schullehrer den hat der Pfarer und die Hausvater bestelt

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Trummer

III.11.c Wo ist er her?

Von Reid

III.11.d Wie alt?

alt 70 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

familie 7 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

23 Jahr beruff

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Nicht Vill Schulkinder besuchen die schule Winter und Sumer 16 Knaben 20 Mäch{ten}

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulstifftung Vom Kirchengut Vergabung an bärg und an gelt 2 Pfösten

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Schulhuß nicht alt und ist deß Schullehrers Sein Eigen Wohnhuß

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt auß dem Kirchengut 4 kr. 10 batzen Von dem Vergabeten bärg an gelt 70 batzen ungefer und Weiniger auch Von den Vergabeten 15 kr. kapitalien 15 bz. und 8 kr. kapitali 8. batzen ist daß Einkomen 8. kr. 3 ? batzen, Getreide und Wein Nichts Zusamen Gelegten Geltern der Hauß Väter Nichts und Holtz Wenig

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: