Kanderbrück (Transkription Nr. 1372)

Schulort: Kanderbrück
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 116-117v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Frutigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kanderbrück (Niedere Schule, reformiert)

Antwort Über den Zustand der Schul in Kanderbrügg

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kanderbrügg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein {kleines} Dörflein

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein eigene Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Frutigen

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sind die abgelägnesten ohngefehr ein Halb Viertelstund

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Sind keine zu Melden

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Schwande 3/4 stund
Reinisch 1/4 stund
Hasli 1/4 stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

1 die Hidelbärgischen Fragen oder Catekisemus
2 die Psalmen Davids
3 die Biblischen Historien
Obgemältes wird vonden Kindren Auswendig gelehrt
4 Jn der Bibel Läsen
5 Singen. u.
6 Schreiben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

anfangs Martini biß Ostren
Jm Sommer am zweyten Sontag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Was oben gemäld

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

diejenigen so laust und liebe zum Lehrnen Schreiben und Läßen haben wird nach Bester Moglich keit Underricht ertheilt und werden angelagentlich darzu Aufgemuntret solches zu erlehrnen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

4. 5. Biß 6. Stund wie es die Umstende Zugäben

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Nein.
Hier wird nichts außgesezt So wie sie an Gaaben und geschicklichkeit Einander Übertraffen und in der Lehr weit Kommen sind werden sie in Jhrem Rang aufgeschreiben

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Erstlich durch die Hausvätter des dorfs? Mit Guth heissen des Pfarres und der Vorgesezten und Jnstimmig des Oberamt Manns

III.11.b Wie heißt er?

Abraham Schneider

III.11.c Wo ist er her?

Von Kanderbrügg

III.11.d Wie alt?

60. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ja, 5. Knaben

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Holand gedienet den Hausstand versehen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

den Hausstand Zu versähen Nebst der Schulle gibt ihm genug Zu schaffen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 22. Töchtren 29.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 13. Töchtren 21.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja

IV.13.b Wie stark ist er?

kr. 393

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von dem gemeinen Guth in Kanderbrügg vergaabet kr. 120 und von den dortigen Hausvättern zusamen gelegtes gält kr. 74 und von verscheidenen Capitallien welches ein altes herkommen und Mutmaslich vergabungen sind, Suma kr. 199

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

an dem Schull Exsamen Wird einem Jeden kind 1. Bazen Welches aus dortigem Kirchenguth herfließt

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 3] der Schulmeister gibt sein Eigen Haus und erhaltet es im Seinen Eigenen Kösten

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] der Schulmeister gibt sein Eigen Haus und erhaltet es im Seinen Eigenen Kösten

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gält ist oben gemält die Abnütz von dem Bestimten Capital betragt sich an kr. 15, Batzen 18
aus dem dortigen Kirchen Guth wird gegäben 1 kr. 15 batzen
holz wird gegäben per Jahr 2 Klaffter
Wein nichts
An Getreide nichts
Suma des Einkomens. 17. kr. 8 bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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