Uitikon (Transkription Nr. 137)

Schulort Uitikon
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 330-331v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Uitikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Uitikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Uitikon (Niedere Schule, reformiert)
13.02.1799

Bürger Unterstathalter.
Auf die vorgelegten Fragen, antworte wie folget.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jst die Schule zu Üttikon, der Kirchgemeind daselbst. {15 Häüser} Districkt Metmensteten, Canton Zürich. da

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst die Schule zu Üttikon, der Kirchgemeind daselbst. {15 Häüser} Districkt Metmensteten, Canton Zürich. da

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ringlikon ein halb Stund von Üttikon entfernt. daselbst sind 5. Häüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Schul besuchenden Knaben zu Üttikon {14.}
Mächden 12.
Ringlikon Knaben 4.
Machden. 4.
Diese besuchen dei Winter Schule.
Die Sommer Schul besuchenden Knaben, u Mächden belauft sich auf etwan 15.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

die entfernung. Der Umligenden Gemeinden
Albis Rieden 1. halb Stund.
Allsteten dito.
Urdorff. dito.
Birmenstorff. dito.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler sind so eingetheilt. nach fleiß, und fähigkeit. der kinder

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Auswendig lehrnen. Schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Winter, Vormitag 3. Stund. Nachmitag 2. St.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nach auswendiglernung des Caticismus folget Herren Wasers, Bätt; u Liederbüchlein der Psalter. Herren Weisen Bättbüchlein Das Lobwaßerische Kirchen Gesang buch Auch geschribne Schriften zulesen

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird so viel als jmmer möglich von Tag, zu Tag, einem jeden, Vorgeschrieben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

ist schon angemerkt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den jeweiligen Schulmeister. Haben Die Ehemals Regierenden Grichts Herren zu Üttikon Eigenmächtig, Erwelt.

III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

||[Seite 2] Alter 59. Jahr. des Schul meisters 59. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Keine Kinder keine.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

30. Jahr Schulmeister.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Güeter mann.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Güeter Arbeit.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst Kein Schul hauß.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schulstube ist bis dahin in eines Schulmeisters gewesen, H Hauß Zins wochentliches 8. ß.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister Muß die Stuben Heizen, die fenster, wan etwas zer brochen wird in seinen Cösten machen Laßen,

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

33. lb. 10 ß. mit inbegrif der 8. ß. Wochentlich für die Schulstuben
26. lb. von 13. dorfgerichtigkeiten Zu Üttikon.
24. lb. a Sigersten Besoldung.
21. lb. von Ringlikon.
An Kernen aus dem Obmanamt Zürich 1. Müt.
Von der Gemeind Üttikon 1. Viertel

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Üttikon den 19. Hornung 1799. Gruß u Achtung Schulmeister Felix Wismer Zu Üttikon

Zitierempfehlung: