Vorderfultigen (Transkription Nr. 1361)

Schulort Vorderfultigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 79-80v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederseftigen
Agentschaft 1799: Rüeggisberg
Kirchgemeinde 1799: Rüeggisberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Rüeggisberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Vorderfultigen (Niedere Schule, reformiert)

Vorderfultigen Schuhle

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort wo die Schuhle ist Heist Vorderfultigen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist keine eigne Gemeinde, sondern gehört zur Kirchen gemein Rüegisberg und zu dasiger Agentschafft vorderfultigen

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Ligt im Distrikt Niedersefftigen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Canton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

von Der zum Schuhlbezirck gehörigen Haüsern Liegende die jnnerhalb des Umkreises Der nächsten Viertelstunde 32 Haüser; jnnerhalb Des Umkreises der zweiten 7 Haüser; und jnnerhalb Des vmkreises der dritten 4 Haüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schuhlbezirk gehörigen dörfer und Einzelne Höfe heisen vorderfultigen, Von da Kommen Kinder 10 Sandaker ein weiler ist Entfernt 1/4 Stund Kinder 5 Falkenaker ein Hof Entfernt 1/4 stund Kind 1 faxenried 1/4 Stund; Tanhalten 1/4 Stund; Weidmad 1/4 Stund Kinder 3; Hängelen 1/4 Stund Kind 1; grubaker Eine halbe 1/4 stund kind 1: Falbelen halbe 1/4 Stund kind 1 Egg 1/4 stund Kinder 6; Brügmat 1/4 stund; Almetly und Ament halbe 1/4 stund Kinder 2; Mühliholz 1/4 Stund Kinder 2 Zimmeraxt habe 1/4 Stund; Äby halbe 1/4 stund Roshalten halbe 1/4 Stund kinder 5; Vorderried halbe 1/4 Stund Kinder 5; Hinderried Drey 1/4 Stund Kinder 3 Riedhubel Drey 1/4 Stund; Kästlifurren halbe 1/4 Stund

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ist in allem gleich wie in den übrigen Schuhlen Der Gemeind Rüegisberg

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Von den Hausvätern gewelt Vom Ammen und Pfarrer Examinirt und bestätigt

III.11.bWie heißt er?

heist Christen Gaßer

III.11.cWo ist er her?

ist ein Gemeinds Bürger von Rüegisberg und wohnt eine Halbeviertel Stund von der Schuhle

III.11.dWie alt?

ist alt 41 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ist Kinderlos

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

bedient die Schuhle 16 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war immer da Sein Eigentlicher Beruf ist Ein Schuhmacher er baut daneben Seinen Eignen Härd

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schuhle besuchen gegenwertig
25 Knaben
23 Mädchen

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?

besteht in 150 kr. Capital

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Desen Einkünffte fließen aus vergabungen und zinsen des Capitals

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist Alt

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

wird von den Hausvätern in baulichem Wesen Erhalten

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] an Geld 6 kr. 13 Batzen aus dem Kirchengut und aus dem Schuhlgut bekomt er 1 kr. von Den Hausvätern Erhält er Discretion vngefehr 2 kr. und 1 Mütt gewächs

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

||[Seite 3] an Geld 6 kr. 13 Batzen aus dem Kirchengut und aus dem Schuhlgut bekomt er 1 kr. von Den Hausvätern Erhält er Discretion vngefehr 2 kr. und 1 Mütt gewächs

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

||[Seite 3] an Geld 6 kr. 13 Batzen aus dem Kirchengut und aus dem Schuhlgut bekomt er 1 kr. von Den Hausvätern Erhält er Discretion vngefehr 2 kr. und 1 Mütt gewächs

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Christen Gaßer Schuhlmeister

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