Maschwanden (Transkription Nr. 136)

Schulort Maschwanden
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 328-329v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Maschwanden
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
13.02.1799

Fragen, an den Schullehrer, über den Zustand der Schulen. Antwort, von dem Schullehrer über vorgelegte Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

MASCHWANDEN.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja ein eigene Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikte Metmenstetten.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

dieser Schulbezirk {ist} nicht weit von einanderen entfernt in einer Gemeine.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Oben angemerkte Gemeinde.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Knonau, beynahe eine Stunde.
Metmenstetten, beynahe eine Stunde.
Wolsen, eine Halbe Stunde.
Lunneren, eine Halbe Stunde.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Sillabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martinis-Tag biß Aprill, Täglich, und über den Sommer in der Wochen zwey Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnußenbuch, Testament, und das Waserische Schulbuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schullehrer richtet sich nach den Fähigkeiten der Lernenden.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Wenigstens 4. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examinatoren Convent in Zürich.
Durch vorgenommene Prob und Wahl.

III.11.bWie heißt er?

Jacob Stäheli.

III.11.cWo ist er her?

aus obbeschriebener Gemeine.

III.11.dWie alt?

44. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau, und 3. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Sint Anno 1777.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

im Dorf zugleich.
bey aufenthalt meines Vaters unter einem unbetächtlichen Güter-Gewerb.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Lehramte, nach der Sigrist- und VorsingerDienst, sonst nichts.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] ¢1443¢¢ Alltägliche, und Repetier-Schüler 164. ¢/1443¢¢

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben, Alltäglicher. Schul an der Zahl 33.
¢1443¢¢ Repetier Schul an der Zahl 39. ¢/1443¢¢
Mädchen Alltäglicher Schul an der Zahl 41.
¢1443¢¢ Repetier Schul an der Zahl 51 ¢/1443¢¢
Summa 164

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben von den jüngeren Schüllern 20.
Mädchen Dito biß 30

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Sehr baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein eigenes Schulhaus, welches der Gemeine zugehört

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeine.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Erstens, aus der Gemeindskaßen vor die Schul Bemühung. lb. 44.
2tens Aus den Kirchengütern lb. 26 [Summa] lb. 70.
3.tens Aus dem jez abgeschaften Zehenden Amthaus Cappel. 2. Mtt. Kernen.
¢1444¢¢ 4.tens vor die eingeführten Singschulen. 6 lb. Namlich aus der Gemeindskaßen 2 lb. und aus den Kirchengütern 4 lb.
[Summa] 6. lb. ¢/1444¢¢
5tens Holz aus der Gemeine.
NB. Vor den Sigristendienst. 2 Mtt. 2 Vrtl Krn. von dem Grundzins welche die Kirchen biß dato bezogen.
Weiters aus den Kirchengüteren, an Geld 8 lb. aus der Gemeindkaßen. an Geld 4 lb. Summa 12. lb.
Letzlich, vor den Vorsingerdienst, Aus den Kirchengüteren 2. Vrtl Krn: Aus der Gemeinskaßen 1 Vrtl Krn: Summa 3. Vrtl.
Suma Sumarum vor alle Bemühung des SchulSigristen, und Vorsingerdiensts An Geld 88 lb. an Krn. 5. Mtt. 1 Vrtl.
Namlich vor die Schul 70 lb. ¢1444¢¢ vor Singschulen 6. lb. ¢/1444¢¢ vor das Laüten 12. lb. Summa 88 lb. an Kernen vor Schul 2. Mtt. vor das Laüten 2 Mtt 2 Vrtl vor singen 3 Vrtl
Summa Summarum 5 Mtt. 1. Vrtl

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Erstens, aus der Gemeindskaßen vor die Schul Bemühung. lb. 44.
2tens Aus den Kirchengütern lb. 26 [Summa] lb. 70.
3.tens Aus dem jez abgeschaften Zehenden Amthaus Cappel. 2. Mtt. Kernen.
¢1444¢¢ 4.tens vor die eingeführten Singschulen. 6 lb. Namlich aus der Gemeindskaßen 2 lb. und aus den Kirchengütern 4 lb.
[Summa] 6. lb. ¢/1444¢¢
5tens Holz aus der Gemeine.
NB. Vor den Sigristendienst. 2 Mtt. 2 Vrtl Krn. von dem Grundzins welche die Kirchen biß dato bezogen.
Weiters aus den Kirchengüteren, an Geld 8 lb. aus der Gemeindkaßen. an Geld 4 lb. Summa 12. lb.
Letzlich, vor den Vorsingerdienst, Aus den Kirchengüteren 2. Vrtl Krn: Aus der Gemeinskaßen 1 Vrtl Krn: Summa 3. Vrtl.
Suma Sumarum vor alle Bemühung des SchulSigristen, und Vorsingerdiensts An Geld 88 lb. an Krn. 5. Mtt. 1 Vrtl.
Namlich vor die Schul 70 lb. ¢1444¢¢ vor Singschulen 6. lb. ¢/1444¢¢ vor das Laüten 12. lb. Summa 88 lb. an Kernen vor Schul 2. Mtt. vor das Laüten 2 Mtt 2 Vrtl vor singen 3 Vrtl
Summa Summarum 5 Mtt. 1. Vrtl

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 13ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: