Bäriswil (Transkription Nr. 1348)

Schulort Bäriswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 170-171v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hindelbank
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bäriswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bäriswil (Niedere Schule, reformiert)
21.02.1799

Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bäriswyl

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein, sondern es gehört zu der Pfarrgemeinde Hindelbank

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Burgdorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nur das Dorf Bäriswyl gehört zu dieser Schul.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Hindelbank 1/2 Stund. Seedorf 1/2 St. Urtenen 1/2 Stund — Jegenstorf 3/4 St — Hetiswyl 1/2 Std. Krauchthal 1 St. Bolligen 1 Std.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die, welche lesen und auswendig lernen, werden von denen, so buchstabieren, und Sillabisieren abgesöndert.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, außwendig schreiben, rechnen, singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini biß Ostren. Jm Sommer wöchentlich, einiche Stunden

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das neüe Testament, die neüen Psalmen. Heidelberger und Berner Catechismuß Fragstükli

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt selbsten vor, die geübteren, schreiben aus Bücheren ohne Vorschrifft.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens 3 Nachmittags 2 biß 3 Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Nach Vorschrifft der Schulordnung von 1720 machte der Pfarrer nach gehaltener Prüffung den Vorschlag — der Oberamtmann (hier der Oberherr) bestätigte ihn.

III.11.bWie heißt er?

Jakob Witschi

III.11.cWo ist er her?

Burger zu Bäriswyl

III.11.dWie alt?

gebohren im Decemb: 1763.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau — 2 Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Drey Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Es ist die erste Schulstelle, so er bedient — neben seiner Landarbeit triebe er das Küeffer Handwerk.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Außert den Lehrstunden und im Sommer sezt er seinen Beruf fort

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

bey 50 Kinder offt mehrere

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 29 Mädchen 23 gegenwärtig

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben Mädchen offt ebenso viel, offt sehr wenige

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst keiner

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Der Dorf Sekelmeister zalt kr. 18. der Kirchmeyer kr. 4 in baarem Geld.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keines eingeführt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst von Riegwerk gebauet aber ziemmlich alt, doch neben der geräümigen Schulstuben, noch 2 Stuben.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Theils das Dorf — theils das Kirchengut.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] an Geld. in allem kr. 22.
Getreide Nichts Holz. Sechs Klaffter 200 Wedelen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

ist oben angezeigt.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

kr. 18

IV.16.B.eKirchengütern?

kr. 4.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

ohngefehr eine Jaucharten ausgerütetes Land, bald hier bald dort.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

keine.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. Nach Belieben können noch Anmerkungen beygefügt werden.
2. Die Beantwortung soll doppelt geschrieben werden — die erste abschrifft ist dem Agenten zu übergeben, der solche dem Unterstahthalter zustellen wird.
die 2 wird dem Distriktsinspektor übergeben.

Unterschrift

Also nach bestem Wißen ausgefertiget den 21.ten Hornung 1799 Durch Jakob Witschi Schullehrer zu Bäriswyl

Zitierempfehlung: