Turbach (Transkription Nr. 1344)

Schulort: Turbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 11-13v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Saanen
Agentschaft 1799: Saanen
Kirchgemeinde 1799: Saanen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Saanen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Turbach (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG. der FRAGEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Durtbach

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Thal

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

zu Sanen

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sanen

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entfernnisten eine halbe Stunde weit, die Bezirke Die in diese Schule gehören, sind. Durtbach, Scheidbach, Und Bachegg; da zu Durtbach. 43. zu Scheidbach. 12. und Bachegg. 6. Häüser gehören, hiemit in allem. 61. Häüser Sind; da aus ZWANZIGEN, von diesen. 61.gen. Kinder. Die Schule besuchen, worunter. NEÜNE. nicht mehr, als. Eine kurze. 4.tel Stunde, von dem Schulhause, die übrigen EILFE. aber, eineche 100. Schritte weiter, doch wie schon Oben ist beantwortet worden, die weitesten nicht mehr, Als eine halbe Stunde! entfernet sind:

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernung des ersten Schulhauses, von dem hiesegen Jst. Bißen, 3/4tel. Stund weit!

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist auf abgelegtes Prob Exammen, von. Dem Pfarrer, wie auch zugleich unter Einwilligung Der Vorgesezten, zu seinem Dienst erwehlt worden!

III.11.b Wie heißt er?

Abraham Gehret

III.11.c Wo ist er her?

Von Lauenen

III.11.d Wie alt?

39. Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Weib, und ein Kind

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

7. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Acht Jahre lang, in Holländischen Kriegs diensten, hernach allerhand hiesege Landes Arbeit, für sein geringes armes Haus wesen, wie auch für andere zuverrichten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Den 5.ten Merz. 1798. wurde er als Lieutenant zu Laupen, in der Schlacht, in das rechte Bein geschoßen, worauf er kontrakt geblieben ist, so daß das Bein vielmehr, als in das Winckelmäß krum gebogen ist, mit grösester Not an zweyen Krücken, auf einem Bein gehen kan, seine Lehrfunktion, an Werk und Sontagen, auf einem Stuhl sitzend verrichten mus; Und in zukunft ganz keine Hofnung. zu verrichtunng. einecher Arbeit übrig ist:

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn alem. 36. — Knaben. 19. und Töchtern 17. Jm Winter, wie gemelt worden ist:

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 5] BEANTWORTUNG des Schullehrers der Durtbach Schule über die Fragen des Zustandes Derselben

Fliesstextantworten
Unterricht

Jn der Schule wird gelehrt:
Schreiben! Jn Truck und Handschrift. zu lesen, und zu Buchstaben; Singen, Unterweisung in der Erkenntnis der Religion, und Heils Wahrheiten;
Die eingeführten Bücher sind!
Nebst der H: Bibel, der Heidelbergische-Chatecismus; Wytenbachs ||[Seite 2] WYTENBACHS. Erklärungs Buch, über dem Heidelberger, Hübners Kinder Bibel, das, Psalmen- und das neüe Fest Lieder Buch; wo der Heidelberger, das Psalmen-, und Fest Lieder Buch, Jnsonderheit die Kinder, zum auswendig lehrnen; der Schulmeister aber, den Heidelberger, Hübners Kinder Bibel, das Wytenbachs Buch: zu Unterweisungs Büchren, das Psalmen Buch aber, zu einem Gesang Buch; Jn Schulen, und Sontags Kinderlehren, gebrauchen thut; NB: Jn hiesiger Schule, lehrnen die Kinder, nebst. den Heidelbergischen Fragen, und Lobwaserischen Psalmen, auswendig: Etwelche Kapitel, aus der. H: Bibel, viele auserlesene Sprüche aus derselben, die neüen Fest Lieder; auch etliche den. ganzen Lanppen; Die Kinder, sind in keine Klaßen abgetheilt; Wohl aber, das mit den jüngsten, die anfangen, die Schule zu besuchen, nach Bewandtnis, ihres jungen Verstandes leichtere anfänger Fragen verhandelt werden; Die. Schule wird im Winter gehalten, von Martynj. hinweg; Biß Anfang Apprils; zum Tage 4 1/2. Bis. 5. Stunde;

Oekonomie

Der geordnete Lohn des Schullehrers. ist in alem. kr. 28: Der wie ich glaube, aus den gleichen Quellen, gleich den übrigen 10. Schulen herfließet; da ich aber wegen allzuungesammer Kenntnis der Sache, ganz in keine Beantwortung eintretten will, ob die Besoldung des Schullehrers, mit dem Armen- oder Kirchen gut, vereinigt sey, oder nicht!
Jn Betreff des Schulhauses, dienet zum Bericht:
Das Schulhause, hat bis dato, die Gemeind gedinget, und 2. kr. Sage 50. BAZEN. per Jahr bezahlt, das Schulhaus Bestehet. ||[Seite 4] Bestehet, aus zweyen Stuben, da die eine, als die grösere an Werktagen, für die Schule; zu den Sontags Kinderlehren aber ale zwey gebraucht werden, ale Reperationen des Schulhauses, mus die Eigenthümrein, als eine klein Bemittelte Witib. deßelben, alleine bestreiten: S. S.

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